Druckschrift 
12 (1830) W bis Z
Entstehung
Seite
573
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i Zurückprallung Zurückstrahlung 5^3

bas einen ungerechten Verdacht gegen ihn hegte, bemächtigte sich s. Person und! verwüstete sein Haus; nur mit Mühe rettete er das Leben. Schon nach einigen! Monaten wurde die königl. Regierung wieder eingesetzt, und der König ernannte Z.

! zum Finanzminister. Das Land war mit Papiergeld überschwemmt, der Credit

! vernichtet, und die Bedürfnisse ebenso groß als dringend. Z. stellte in kurzer Zeit

! die Finanzen wieder her, indem er dem Papiergelde hypothekarische Sicherheit gab.

Die ihm dafür angebotene Belohnung lehnte er uneigennützig mit der Erklärung! ab, daß er sich um so weniger durch das Unglück bereichern möchte, als er sich stets

! durch seine Armuth geehrt gefühlt habe. Sein Ministerium endigte 1803. Z. lebte

von den öffentlichen Geschäften entfernt und leimte jede Anstellung in Neapel ab,bis 1809 der neue Regent des Landes ihn zum Justizministcr ernannte. Wahrendder wenigen Monate, die er in vielem Posten blieb, richtete er alle Zweige der Ge-rechtigkeitspflege wieder ein und schrieb selbst eine Proceßordnung und ein Straf-gesetzbuch, welches die neue Criminalgesetzgebung dieses Landes bildete. Bald aberschien der Regierung das Justizministerium ein zu beschränkter Wirkungskreis fürZ., und sie übertrug ihm die innere Staatsverwaltung, welche nicht bloß wiedereingerichtet, sondern von Neuem geschaffen werden mußte. Z. traf die zweckmäßig-sten und wohlthatigstcn Maßregeln für die Staatswirthschast, Künste und Manu-fakturen, öffentlichen Unterricht, schöne Künste rc. Außer andern Anstalten erhieltdas Irrenhaus zu Aversa eine musterhafte Einrichtung. Seine rühmliche Thätig-keir endigte mit der Auflösung der damaligen Regierung. Von Madame Murat,

! der bisherigen Königin, aufqefodert, sie zu begleiten, war er edelmülhig genug, sichl auch diesen Wünschen zu fügen. Ec trennte sich von ihr in Triest, üderstand zuVenedig eine schwere Krankheit, von der langsam genesend er sich mit gelehrten Be-merkungen zu einer Übersetzung des Anakreon beschäftigte, die dort anonym er-schien, verlebte dann 3 Jahre in der Zurückgezogenheit zu Rom und erhielt 1818! Erlaubniß zur Rückkehr in s. Vaterland, wo er nach der Revolution im Juli 1820das Ministerium des Innern erhielt, jedoch von Sectirern angefeindet, nach eini-gen Monaten wieder verlor. Er lebte seitdem in Neapel als Privatmann; bei derBildung des neuen Ministeriums im Juni 1822 sollte er die Verwaltung des In-nern erhalten, was jedoch nicht geschehen ist. Z. starb zu Neapel den 10. Nov.1828. S. s. Leben in denZeitgenossen", H. XVI.

Zurückprallung (Zurückwerfung). Wenn ein bewegter Körper aufs. Wege an Hindernisse stößt, wodurch eine Veränderung der ursprünglichen Rich-tung veranlaßt wird, so sagt man, der Körper pralle an jenem Hindernisse ab, vondemselben zurück. Hierbei gilt das bei der Zurückstrahlung der Lichtstrahlen stalt-sindende Gesetz, daß nämlich senkrecht anprallende Körper auch senkrecht zurück-pralle», sonst aber der Winkel der Zurückprallung dem Winkel, unter dem derKörper anstößt, gleich ist, und in keinem Falle die Ebene der Richtung eine Ver-änderung leidet, d. h. daß die Linie der Zurückprallung in der Ebene durch die Liniedes Anprallcns und den Perpendikel vom bewegten Punkte auf dem getroffenenGegenstand liegt. (S Zurückstrahlung.) 0. X.

Zurückstrahlung (Reflexion). Wenn das Licht auf ganz oder dochzum Theil undurchsichtige Flächen fallt, so wird cS unter einem Winkel (dem Au-rückiverfungswinkel) zurückgestrahlt, welcher dem Einfallswinkel gleich ist, bleibtj aber in derselben Ebene (der Zurückwerfungsebcne): senkrecht einfallende Licht-strahlen werden also auch senkrecht zurückgeworfen. Dies ist das der gcsammtcnKatoptrik zum Grunde liegende Gesetz, davon wir zur Erklärung der Erscheinun-gen des Sehens in Spiegeln (s. d.) Gebrauch gemacht haben. Die Zurück-strahlung mit ihren Gesetzen erscheint hiernach nur als ein besonderer Fall der Zu-rückprallung (s. d.); die Gesetze selbst scheinen aber in ihrer Einfachheit be-gründet zu sein. 1). X.