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Zoll- und Mauthweserl
Volks nicht auf eine solche Weise zusammengebracht werden könne, als es Gerech-tigkeit und Billigkeit fodern, indem es theils ganz unmöglich ist, das Verminund das reine Einkommen eines jeden Individuums im Volke gehörig zu erforsch,und danach die directcn Steuern zu vertheilen, oder daß, wenn auch dieses an sichnicht absolut unmöglich wäre, doch die Schwierigkeiten, zu einer solchen Kenntnisund Vertheilung zu gelangen, der Unmöglichkeit glcichkommen: so muß eine H-gabe als zweckmäßig erscheinen, wodurch man das reine Einkommen treffen kann,ohne daß man nöthig hat, dasselbe direct genau zu ergründen, sondern dasselbe d,. ^durch zu treffen, daß man bei der Auflage und deren Vertheilung solchen Kenn;,!-chen folgt, welche ziemlich sicher anzcigen, daß man die Steuer vom reinen Ein-kommen nach einer gerechten und billigen Proportion erhebt. Wenn daher die Mund Mauthen bisher die oben gerügten Fehler wirklich hatten, aber dennoch ihr, ^Unentbehrlichkeit erkannt wird, so ist es das Problem bloß, sie von jenen Fehl«zu befreien und sie so einzurichten, daß sie den gerechten und weisen Steuerpri«-cipien angemessen eingerichtet werden. Diese aber fodern: 1) Daß die Zölle undMauthen so eingerichtet werden, daß sie vom reinen Einkommen von den Eonsn-menten bezahlt werden können, und in der Regel wirklich davon bezahlt werde».Nun muß Alles zum reinen Einkommen gezahlt werden, was für überflüssig,,nicht nothwcndige Bedürfnißmittcl bezahlt wird. Ausländische Waarcn gehör,»aber größtentheils zu den entbehrlichen Dingen. Wenn daher von deren Werth!eine mäßige Abgabe erhoben wird, so wird diese in der Regel von dem reinen Eir>- ^kommen bezahlt und fließt daher aus der Quelle, aus welcher alle Abgaben alle!» ibezahlt werden sollen. Wenn daher die Zollabgaben auf Dinge, welche vom Aut-!lande eingrhen, der Regel folgen, daß sie auf keine andern ausländischen Dinge gk- -legt werden sollen als auf entbehrliche, es aber Regel ist, daß diese gewöbnlich!bloß vom reinen Einkommen gekauft werden, oder doch von keinem andern Theile!des Einkommens gekauft zu werden brauchen: so ist man sicher, daß man dadurch !bloß das reine Einkommen belegt. 2) Die Zolle, sowie alle indirekte Auflage»überhaupt, müssen so eingerichtet werden, daß sie auch jeden Einzelnen nicht mehrals nach der Proportion seines reinen Einkommens treffen. Wird z. B. das reineEinkommen eines Handarbeiters zu 25 Thlr. jährl. angenommen, und wird es fürnolhwendig gehalten, daß der Staat 20 Procent von allem reinen Einkommen er-heben muß, um seinen Bedarf zusammcnzubringen, so müßte der Handarbeiter5 Thlr. jährl. zum Staatsbedarf contribuiren. Nähme man ihm nun 3 Thlr. di-rect ab, so dürfte die Eonsumtionssteuer, die ihn noch trifft, nicht mehr als 2 Thlr.jährlich betragen, und alle indirecte Steuern, die ihn treffen könnten, dürsten nichtmehr als 2 Thlr. zusammcngenommcn ausmachen. Wenn ihm nun von de»ausländischen Waaren, die er verbraucht, 1 Thlr. abgenommen würde, so dürstefür seine übrigen Eonsumtionsartikel ihm nicht mehr als 1 Thlr. abgenommen nei-den. Die Ausführung dieser Theorie ist nicht leicht, aber doch bei gehöriger An-strengung möglich, und eine gute Finanzwisscnschaft hat das Wie aufzulöseu.3) Damit die Zölle den Handel und die Gewerbe nicht hemmen, müssen sie ») soeingerichtet werden, daß sie keinen Gegenstand in dem Grade treffen, daß sie dessenPreis so erhöhen , daß dadurch dessen Debit vermindert werden müßte; b) baß dieFormen der Erhebung dem Geschäfte des Verkehrs damit so wenig Hindernisse alsmöglich in den Weg legen. Wie durch besondere Wahl der zu bezollenden Gegen-stände und durch eine kluge Erhebung dieses Ziel erreicht werden könne, ist die Aus-gabe für eine weise Politik. 4) Die Ungleichheit in der Besteuerung durch Zöllemuß dadurch verhütet werden, daß die zu belegenden Gegenstände nach dem ver-schiedenen Maße des reinen Einkommens der verschiedenen Elasten der Einwohnerbeurtheilt werden, welche sie zu genießen pflegen. Eine Abgabe vom Champagnerund Tokayer trifft nicht Den, welcher sich auf gewöhnliche Tischweine beschränkt,