538
Zoll - und Mauthwesen
des Mauthsystems, daß in Fallen, wo die Production das inländische Bedäch>üß leicht übersteigen kann, die 'Ausfuhr solcher Products nicht nur fceigegebe»,sondern wol gar noch durch Prämien aufgemuntert werde. Wenngleich ak,die rohen Landesproducte in ihrer rohen Gestalt nicht von den Inländern verbrauchtwerden können, so hält man es doch in Ansehung solcher Producte, die eim,künstlichen Bearbeitung oder Veredlung fähig sind, für rathsam, ihnen duAusgang in die Fremde durch Verbote oder Auflagen zu verwehren, damit die Ir-länder durch den niedrigen Preis derselben angercizt werden sollen, die inländischenrohen Erzeugnisse in Manufactur- und Fabrikwaaren zu verwandeln, damit seindieser Gestalt von In - oder Ausländern verbraucht werden. Hiermit wird nilüi-licherweise das Verbot oder die Bezollung der Einfuhr aller solcher Maaren an-dern Auslande verbunden, damit den Inländern die Gewerbsthatigkeit und d„Verkehr damit wenigstens im Jnlande ausschließlich gesichert werde. Daßnn»durch dergleichen Verbote und Zölle gewisse Gewerbe im Lande hcrvorgetrieben, er-nährt und erweitert werden können, die ohne solche Maßregeln niemals entstandenwären oder wenigstens nicht den Umfang erhalten haben würden, läßt sich nichtbezweifeln. Aber Nichts ist auch gewisser, als daß dergleichen Maßregeln oft nureinen Schein von Wohlstand heroorbringen, und daß sie auf einer andern Seite virlgrößer« Nachthcil stiften, als die Vorlheile sind, welche sie auf der einen Seite hn-vorgcbracht haben, daß sie immer zugleich nützen und schaden, und daß in den mä-sten Fällen es fast unmöglich ist zu berechnen, ob der Schaden oder der Vorlheilgrößer ist. Da nun dieses zu ergründen so schwer ist, und dabei so leicht Jrrihü-mer Vorkommen können, die bas Gegentheil von Dem bewirken, was dadurch be-absichtigt wird, so scheint cs besser zu sein, lieber dem Rathe Derjenigen zu folgen,welche wollen, daß sich die Regierung aller positiven Einmischung in die Freiheitder GewerbsthZtigkeit enthalten soll, da Jeder von selbst am leichtesten einsehr»lernt, was für ihn das Northeilhafteste sei, und daß, wenn Jeder Dasjenige thut,was ihm für sich am vortheilhaftesten zu sein scheint, auch der Vortheil Aller durchdas Gemeinwohl am sichersten befördert wird, wobei sich die Einwirkung desStaats nur daraufzu beschränken braucht, daß Jeder verhindert wird, etwas;»thun, wodurch er Recht und das Eigenthum des Andern verletzen würde. DieWahrheit dieser Behauptung wird noch einleuchtender, wenn man die einzelnenMaßregeln der Mauth-und Zollpolitik in staatswirthschaftlicher Hinsicht betrach-tet. Sie lassen sich auf folgende Maximen zurückführen.
k. Die Ausfuhr der rohen Producte, welche das Volk zu seiner Consumtio»bedarf, soll durch Verbot oder Zölle verhindert werden. Diese Maxime wird auf Ge-treide, Holz und andre nvthwendigc und allgemeine Volksbedürfnisse angewandt. Danun die Production von der Nachfrage abhängt, so ist begreiflich, daß bei Hemmungder Ausfuhr inländischer Producte nur so viel davon von dem Volke erzeugt werdenwird, als die inländische Nachfrage verlangt; denn da das Übrige des Verbots derAusfuhr wegen keine Abnehmer finden würde, so wird es Niemand der Mühewerth achten, mehr, als auf die innere Nachfrage mit Gewißheit zu rechnen ist, zuerzeugen. Nun aber sind z. B. die Getreideärnten unsicher. Oft geben sie nicht soviel, daß sie für die inländische Nachfrage hinreichen. Dann wird unvermeidlichMangel an Getreide, Theuerung und Hungersnoth cintreten. Wäre die Ausfuhrdes Getreides nicht verhindert, so wäre zugleich durch die Production die ausländi-sche Nachfrage befriedigt, und regelmäßig jedes Jahr viel mehr Getreide erzeugtworden, als das Land zur inländischen Consumtion nöthig hatte. Träte nun eineMißärnte ein, so würde die auswärtige Nachfrage sich von selbst gemindert habe»,weil wegen der Mißärnte die Gctreidepreise gestiegen sein würden, und der Lheil,welchen die Ausländer wegen des höher» Preises nicht kauften, wäre den Inlän-dern zu Gute gekommen. Folglich wäre die regelmäßige Freiheit der Ausfuhr des