148
liehen Jahre, nämlich am 12. Juli 1803 wieder zurückgcnommcn und diesesDamenstift mit jenem zu München in unmittelbare Verbindung gesezt.
Der Grossherzog Ferdinand von AViirzburg, als Nachfolger in der Re-gierung des Grossherzogthums AViirzburg, bis zu dessen AA r iedervereinigung mitder Krone Bayern im Jahre 1S11, gab kraft eines mit der Krone Bayern am29. April 1807 abgeschlossenen Vertrages, dem Fräuleinstifte zur heiligen Annain Wiirzbrrg wiederum seine Selbstständigkeit, und ertheilte demselben am22. Jänner 1811 neue, der Zeit angemessene Statuten, welche beider AVieder-vereinigung des Grossherzogthums AAlirzburg mit dem Königreiche Bayern bei-behalten worden sind, und noch jezt zur Richtschnur dienen.
Das Stift besteht ausser der Abtissin und den Ehren-Damen zur Zeit aus12 präbendirten Damen erster Classeund 20 solcher Damen zweiter Classe, derenErnennung Se. Majestät der König Sich Vorbehalten haben. Das Stiftzeichen istein goldenes, weiss emaillirtes, an den äusseren breiten Seiten abgerundetesKreuz mit rother Einfassung. Auf der Vorderseite erscheint auf weisseinSchmelz das Bildniss der heiligen Anna in Gold, und auf den Spizen des Kreu-zes die Umschrift: „In Ihren Edlen Töchtern“ dann auf der Umseitedas AA r appen der Stifterin.
Das Kreuz wird an einem rothen Bande mit silberner Einfassung getragen-Die gewöhnliche Kleidung der Stiftsdamen ist schwarz.
MAX JOSEPH, Churfürst etc. etc.
Urkunden und fügen hiemit zu wissen, dass AVir, nachdem AA r ir in kraft derUns durch den § 35 des Reichs-Deputations-Hauptschlusses ertheilten Befug-niss das adelige Damenstift zu St. Auna in AA’ürzburg aufgehoben haben, nachgepflogenem vorläufigen Benehmen mit Unserer Frau Schwägerin, der venvitt-weten Frau Herzogin Maria Amalia von Pfalz-Zweibrücken Liebden, als Vor-steherin und Abtissin des hiesigen Damenstifts zu St. Anna, den Beschluss ge-fasst haben, aus denselben Gründen, wegen welcher AVir im Monat Februardes verflossenen Jahres , dem von Unserer in Gott ruhenden Frau Muhme, derverwittweten Frau Churfürstin von Bayern, Maria Anna Sophia Liebden zumBehuf des Landadels im Jahre 1781 gestifteten Damenstifte Unsere landesfürst-liche Bestätigung ertheilten, zum Besten des erbländisch - landsässigen Adelsund der Staatsdiener in Unseren Entschädigungslanden das Damenstift neuer-dings zu gründen, und mit dem hiesigen in unmittelbare Verbindung zu sezen.
AA r ir schenken daher das gesammte Vermögen des AA r ürzburgischen aufge-hobenen Damenstifts, sowie dasselbe ehemals von dem Damenst.ifte in AVürz-burg genossen wurde, dem allhiesigen Damenstifte, und vereinigen es unternachstehenden Bedinguissen mit demselben, dass
1) erwähntes Damenstift nach vorgenommener Vermögens-Extradition derAbtissin sowohl, als den Stifts-Damen des aufgehobenen Damenstifts inAViirzburg jene Pensionen entrichte, welche AVir durch Unsere Ent-schliessung vom 4. April dieses Jahres demselben festgesezt haben, undüberhaupt alle Bürden übernehme, die von dem erwähnten Vermögengeleistet werden müssen.
21 Von dieser Schankung nehmen AVir einzig und allein aus