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Anleitung zu Gemeinschafts-Theilungen für angehende praktische Geometer und Öconomen
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Seite
60
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V. Abschnitt.

Subrepartition,

d. i. die Wieder-, Zu- und Eintheilung der Felder,insbesondere eines jeden Thcilnehmers einer Sepa-ration.

Es muß zu dem Ende auch ein Vcrzeichniß an-gefertigt werden, wodurch dargethan wird, was einjeder Interessent verliert, und für das Verlorne wie-der erhalten soll oder erhalt. Ein solches Verzeich-niß nun ist das Subrepartitions - Register. Die An-fertigung desselben erleichtert das Vermessungs-Re-gister und vorzugsweise der Separationsplan, indemman nach demselben diejenigen Stücke, welche bet derSeparation dem separirenden NN. abgetreten wer-den, nur nöthig hat anfzuführen, und dann anzuge-ben, was dafür von dem Separaten wieder gegebenwird.

Das Subrepartitions-Register muß demnach ins-besondere betrachtet, enthalten:i) die Größe und Güte jedes einzelnen Grundstücksin jedem Felde, jedem Schlage nach den Num-mern der Charte und dem Vermessungs-Register,nebst Benennung der Besitzer und zwars. von den Grundstücken welche abgetretenwerden,

d. von den Grundstücken, welche für die ab-getretenen wieder gegeben werden. Folsgendes Schema Blatt H. zum Beispiel,