Kossath NN. erhalt also nach der Separationan Hütung:
1. Feldhütung . . 7M. 129HHN.
2. Wiesenhütung . z — 29 —g. beständige Hütung 29 — 86 —
Summa — 40M. 64IHR.
Er soll erhalten . 27 — izz —
erhalt mithin zuviel ig M. 109 iDN., sind mit-hin der Gemeine zu ersetzen und von der beständigenHütung des Kassath NN. annoch ab und der Gemeinezu NN. zuzulegen.
Es ist also NN. in allen Grundstücken separiret.Hat man nun die verschiedenen Scparationspläne,als: von dem Acker, von den Wiesen, den Hütungen,Holzungen rc. auf der Charte abgetheilet, und regi-striret, (auch die Genehmigung der Interessenten er-halten) so stellt man eine Wiederholung an. Blatt I.mag auf das angenommene Beispiel angewandt, zurnähern Erläuterung dienen.
Nach Beendigung dieser Arbeit wird der Planauf dem Felde abgestochen. Werke der praktischenFeldmeßkunsi lehren die Abtragung der Figuren; ichübergehe also solches und schreite zum