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Anleitung zu Gemeinschafts-Theilungen für angehende praktische Geometer und Öconomen
Entstehung
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Einleitung.

^edes empirische Geschäft beruhet auf gewisse Ber-fahrungs-Regeln. Für diejenigen Geometer also/welche sich den Separationen widmen, ist die Kennt-niß derselben, zur glücklichen Bearbeitung oder Mit-swürkung, in solchen Geschäften, nvthig.

Bei einer jeden Gemeinheitstheilung, sie mag besstehen, worin sie wolle, in Acker, Wiesen, Hutung/Holzung u. s. f. kommen, insbesondere für den Geo-meter, folgende Sachen zu bearbeiten vor:

1) Aufnehmen der Grundstücke einer Feldmark,

2) registriren,

z) bonitircn,

4) separiren,

5) subrepartiren,

6) das geometrische bei Formirung der Rezesse.

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