I. Abschnitt.
Aufnehmcn oder Vermessen einer Feldmark
^as Aufnehmen der Feldmark, als das geringfü-gigste Geschäft des Geometers bei Gemeinheitsihei-lungen, setze ich als bekannt voraus; da es übcrdemnicht zu meinem Zweck gehört eine Abhandlung überpraktische Feldmcßkunst zu schreiben; daher ich auchdiesen Abschnitt unberührt lassen könnte; indeß er-laube ich mir eine Bemerkung welche angehendenGeometern nicht unwillkommen scyn kann.
Bei jeocr Separation wird darauf gesehen, daßsolche mit den wenigst möglichen Kosten bewirktwerde. Zu dem Ende werden oft den GeometernCharten von der zu separircnden Feldmark vorgclegt,selten aber wird man solche mit der Genauigkeit aus-genommen finden, als der Separatem' verlangt;man muß daher solche Charten zuvor mit Probcli-nicn genau revidiren, uni den Vorwurf einer Ver-letzung von sich zu entfernen.
Ist eine solche Charte richtig gemessen, so darfman nur die Veränderungen welche etwa seit Aus-
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