Druckschrift 
Anleitung zu Gemeinschafts-Theilungen für angehende praktische Geometer und Öconomen
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

In Hinsicht der allgemeinen Anwendbarkeit, ließesich der Mangel an Metall entgegnen, cs wurde michzu weit führen, deshalb wcitläuftige Berechnungenhier anzulegen, um auch diesen etwanigen Einwandzn heben; übcrdem eignet sich dieser Gegenstandeigentlich nicht hieher; ich begnüge mich also nur zuberühren, dasi zur Chartirnng einer Feldmark, z. B»einem Quadrat (Rechtviereck) von loooo MMorgen,den Massiab zn 2<o° ans i Dezimalzoll angenommen,die dazu erforderliche Platte 67 Zoll lang und 67 Zollbreit oder 4489 IL, groß seyn müsse, wen» nun die-selbe ; Linie stark werden soll, so erfolgen 187Kupfer und da r L." jenes Metalls 10 Loth wiegenkann, 58 E. Wenn also die DMeilc zoovoMM. ent-hielte, so würden 9z; L." oder 290 L für dieselbeuöthig sepn.

Ist die Feldmark ausgenommen, oder die vor-handene Charte berichtigt worden, so schreitet manzur Bonitirung, das ist: Würdigung der Grund-stücke nach ihrer Güte oder nach ihrem Werth,Dies führt zum

II. Abschnitt.

Eine jede Feldmark besteht nächst der Dorflagein Acker, Wiesen (Mesch oder Brach), Hütung(privativ oder gemeinschaftlich), Holzung.

Die Bestimmung des Werthes, oder der Gütevorangeführter Grundstücke muß vorangehen che mansepariren kann. Dies Geschäft, bonitiren, liegt