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d. die Größe aller Stücke ür jedem Felde;
c. die Größe aller Felder nebst Wiesen, Hutun-gen, Holzungen rc.
Hieraus folgt, daß der Geometer eine genaueKenntniß von dem Eigenthum jedes Theilnchmersbesitze. Diese verschafft sich derselbe zwar schonLurch das im zweiten Abschnitt angeführte Boniti-rungs-Verzeichnis; allein um ganz sicher zu gehen,ist es nöthig, daß man überdem noch ein Verzeichnissogleich nach, oder besser vor der Bonitiruug, überden Besitzstand jedes Einzelnen von der ganzen Feld-mark aufnehme; wie z. B. folgt:
Verzeichniß des Besitzstandes jedes TheilnehmerSder Separation ans der Feldmark NN.
Von dem Acker.
Der Acker der Feldmark NN. ist in io Feldern, jedesFeld in io Schlagen getheilt.
Im ersten Felde im ersten Schlage a. sind die Besitzer:
Nr. nach der Charte
i.
Dauer NN.
2.
Kossarh NN.
Bauer NN.
4 .
Bauer NN.
5.
Kossath NN.
u. s. f:
u. s. f.