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meinschastlich oder privativ bewachsener Acker, Haideoder wirklicher Holzgrund, Bracher, Unland, Seenu. s. f. werden nun nach geschehener Würdigung be-rechnet und in ein Register gebracht.
Ein Dermcssungs - Register ist mithin ein Ver-zeichnis des Besitzstandes jedes Theilnehmers einerSeparation und aller Grundstücke einer Feldmarknach Größe und Gute; es muß demnach dasselbe,insbesondere das für eine Separation bestimmte, ent-halten:
1) die Größe und Güte jedes einzelnen Stücks,nach der Nummer der Charte, und seinen Be-sitzer namentlich;
2) die Größe jedes Schlages oder jeder Abthei-lung der Feldmark, welche die Summa allerStücke, die sich in dem Schlage befinden, an-giebt;
z) die Größe jedes Feldes, welches die Summealler Schlage, welche in einem Felde sich befin-den, angiebt;
4) die Größe aller Felder;
(Diese Forderungen gelten nicht nur von demAcker, sondern auch von den Wiesen, Hütun-gen re.)
5) muß dasselbe den Auszug von der Besitzungjedes Theilnehmers enthalten, und zwar:
-r. die Größe und Güte jedes einzelnen Stückesnach den Nummern der Charte;