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Sobald man vom Felde zurück kommt, zeichnetman die Abschnitte, damit die Beschreibung nicht er-lösche, auch weil das Ganze noch im Gedächtnis;schwebt, sogleich mit Tusche auo, und colorire jedenAbschnitt. Das Koloriren har den Zweck, daß denThcilnchmern sowohl, als auch den etwanigenMitarbeitern einer Separation eine schnelle und an-schauliche Uebersicht von der Ackergütc verschaffewerde.
Das Kolorit wird zuvor durch ein Renvoi aufder Charte gesetzt, wie Fig.» zcigcr; die Wahl derFarben ist willkührlich. Wünschcnswerth ist cs aber,daß hierüber ein Gesetz epistirte und eine Gleichför-migkeit statt finden möchte. Gewöhnlich wählt manzum Gerstlande erster Klasse Tusche und Carmingemischt.
Zum Gerstlande d. Carminroth mit gelb versetzt.
- Haferlande c. braun mit etwas schwarz.
- Haferlande » hellbraun.,
- dreijährigen Lande gelb.
- sechsjährigen Lande k. graublau.
- neunjährigen Lande tz. blaffe schwarze Tusche.
Wiesen werden in Betreff der Güte wie Fig. L.
zeiget, durch Farben unterschieden, eben so auch Hü-tungen u. s. f. Um aber die Grenzlinien der Acker-stücke von den Bonitirungs-Abschnitten zu unterschei-den, gicbt man jeden; Stück oder Nummer der Charteeinen seiner Breite angemessenen Echatrenstrich vonderselben Farbe, welchen die Ackerklasse Fig. b.. er-