Es zerfällt also diese Anleitung in IV Abschnitte,wovon der
I. das Ausnehmer: der Feldmark,
II. das Registriren,
HI. das Bonitiren,
IV. das Separiren,
.V. das Subrepartircn enthalten wird.
Das geometrische des Rezesses ist zu relativ, alsdaß sich darüber etwas bestimmtes sagen ließe, umso weniger, da.die Anfertigung desselben eigentlicheinen Rcchtsgelehrten zustehet, ich übergehe daherdiesen Abschnitt, und erörtere nur die wichtigsten Ope-rationen des Geometers bei Separationen.