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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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225
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Verfahren. 225

dem Begleitschein - Expedienten auf den Certifikaten,die der Abführer mit dem Begleitschein zurück erhält,bemerkt worden, werden diese dem Revisionsbeamtenzurückgegeben, und nun erfolgt entweder die Rück-gabe oder Löschung der Kaution. §. 40.

37) Es ist nicht zulässig, fremde Meßwaaren, vonwelchen eine Abschreibung der Gefälle vom Kontodes Verkäufers geschieht, mit inländischen oder an-dern Maaren zu verpacken; es muß die Verpackungder erstgenannten Maare jederzeit besonders derge-stalt geschehen, daß ein sicherer und guter Verschlußstatt finden kann.

Es hindert dieses nicht, daß der Abführer, wenn eres für gut findet, dergleichen Kollis wiederum ingrößer« Kollis mit andern Maaren zusammen legenkann; nur der Verschluß soll nicht auf die im freienVerkehr begriffenen Maaren sich ausdehnen. §. 41.

38) Finden sich bei der «Revision der abzusührendenMaaren Unrichtigkeiten, daß nämlich entweder:

geringer besteuerte Maaren, als die> welchedas Certifikat besagt, zur Revision vorgelegtwerde»/oder:

daß das Gewicht geringer als das im Certifi-kat angegebene,oder:

daß die Zdentitar der Maare §u bezweifeln ist rr-