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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
Entstehung
Seite
308
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Anmeldung.

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^er Unterzeichnete Fabrikant inMaaren, meldet dem Königlichen Amt zu mit Be-zugnahms auf den von der Königlichen Negierung zuunterm erhaltenen Erlaubnißschcin hier-

mit an, daß er die in dem beiliegenden Verzeichniß näherangegebenen Maaren in Kollis bestehend, als

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über das Haupt-Zollamt zu zur Messe nach

versenden will, und versichert hierbei auf seine Bürger-pflicht, daß die in der Beilage verzeichnet«:« Maaren inseiner Fabrikanstalt gefertigt worden sind,den ten

(Unterschrift.)

Von dem Unterzeichneten Amte zu sind die Maaren,nocb dem übergebenen Verzeichniß, welches am Schlüssevom Amte unterzeichnet worden, und hier versiegelt ein-liegt, nachgesehen, und es ist bei den einzelnen Stücke»bemerkt worden,

in welchen Kollis sie verpackt worden,mit welchen Zeichen sie versehen sind,von welchem Zeichen ein Abdruck beigefügt ist,von welchen einzelnen Stücken Proben angesie-gelt worden.

Das Gewicht obiger Kollis ist, wie folgt, ermittelt:ko. 1, Zentner Pfund

No. L, - -

Ein jedes Kollo ist mit den Bleien des UnterzeichnetenAmts versehen, und die Maaren gehen mit dieser Legiti-mation an das Haupt-Zpllamt zuden ten

(Firma)

(Unterschrift.)