Anmeldung.
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^er Unterzeichnete Fabrikant inMaaren, meldet dem Königlichen Amt zu mit Be-zugnahms auf den von der Königlichen Negierung zuunterm erhaltenen Erlaubnißschcin hier-
mit an, daß er die in dem beiliegenden Verzeichniß näherangegebenen Maaren in Kollis bestehend, als
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über das Haupt-Zollamt zu zur Messe nach
versenden will, und versichert hierbei auf seine Bürger-pflicht, daß die in der Beilage verzeichnet«:« Maaren inseiner Fabrikanstalt gefertigt worden sind,den ten
(Unterschrift.)
Von dem Unterzeichneten Amte zu sind die Maaren,nocb dem übergebenen Verzeichniß, welches am Schlüssevom Amte unterzeichnet worden, und hier versiegelt ein-liegt, nachgesehen, und es ist bei den einzelnen Stücke»bemerkt worden,
in welchen Kollis sie verpackt worden,mit welchen Zeichen sie versehen sind,von welchem Zeichen ein Abdruck beigefügt ist,von welchen einzelnen Stücken Proben angesie-gelt worden.
Das Gewicht obiger Kollis ist, wie folgt, ermittelt:ko. 1, Zentner Pfund
No. L, - -
Ein jedes Kollo ist mit den Bleien des UnterzeichnetenAmts versehen, und die Maaren gehen mit dieser Legiti-mation an das Haupt-Zpllamt zuden ten
(Firma)
(Unterschrift.)