Anhang.
Betreffend die Behandlung der Erzeugnisse aus den-jenigen Theilen der Monarchie, welche bei derGrenz-Zoll-Organisation aus dem neuen Steuerverbandegelassen worden sind,
nebst einem
Verzeichniß der Namen
der
Haupt-Zollämter und Packhofs-Städte, imgleichen derSteuerämter I. und II. Klasse.
und dem
Regulativ, die Behandlung der, von den fremden Mes-sen zurück kommenden inländischen Manufaktur undFabrik-Waaren betreffend.
so wie
die Bekanntmachung wegen der Behandlung des Maa-ren Ein- und Ausgangs zur See, in Bezug auf Ab-gaben-Verfassung.