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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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224 Verfahren.

ten Wäaren bis zu seinem Abgang, einzeln unterAbgabe der Certifikate zur Revision zu stellen. §. 37.

34) Äst diese erfolgt, und die Waare durch Ploni-btrung oder Siegelung der Kollis gegen Vertauschungsicher gestellt, auch über den Betrag der GefälleKaution geleistet, dann meldet sich der Abführer Un-ter Abgabe der Certifikate in der Meßbuchhalterei, wodie Abschreibung der deklarirten Quantitäten vondem Konto der Verkäufer geschieht, und der Abführerdie bescheinigten Certifikate zurück erhält. §. ZZ.

35) Wenn die Abfuhr geschehen soll, wird die De-klaration nach dem Muster L. (conk: Nr. 30.) aufden Grund der Certifikate gefertigt. Zugleich wer-den in der Abgangs-Deklaration auch diejenigen Cer-tifikate übernommen, die nicht zur vorläufigen Revi-sion gestellt find, und die der Abführer etwa nochin Händen hat. Nur diese Maaren werden zur spe-ziellen Revision gestellt, wogegen die, welche bereitsrevidirt worden (s. Nr. 33.), sofern nicht eine Um-tauschung oder sonstige Unrichtigkeit vorgenvmme»werden möchte, unter Aufsicht der Steuerbehördegleich Lur Verpackung gelange». Die Plombage,Druttoverwiegung und Lösung des Begleitscheinsgeschieht in der vorgedachten Art. §. 39.

36) Wenn der Begleitschein unter Abgabe der Aus-gangs - Deklaration, welcher sämmtliche Certifikatebeigelegt sein müssen, gelöst worden, und solches von

dem