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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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222
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222 Verfahren.

zo) Der Käufer fertigt über alle erkaufte und ab-zuführende fremde Maaren, so weit derselbe hierüberCertifikate in Händen hat, nach Maaßgabe derLetztem, eine Deklaration nach dem Muster L. an.

Zn dieser Deklaration werden nur die Nummernan das Folium der Certifikate ohne weitere Bemer-kung der Art und der Menge der Maaren aufge:führt. Die Kollls müssen jedoch jederzeit so gepacktsein, daß durchaus nicht Maaren, worüber ein Certi-fikat ertheilt worden, in mehrere Kollis verpackt wer-den: auch müssen die Certifikate, so wie die Maaren,welche in einem Kollis verpackt sind, hinter ein-ander aufgeführt werden. Mit dieser Deklarationund sämmtlichen Certifikate» werden die Maaren inden verschiedenen Kollis verpackt, doch ohne völligzugemacht zu sein, zur Revision gestellt. Der ersteNevisionSbeamte bestimme, ob alle Kollis, oder nureinzelne speziell revidirt werden solle». Zn diesemFalle müssen die Maaren, Behufs der speziellen Re-vision aus einander gelegt, und jeder Waarenpost diebetreffenden Certifikate beigefügt werde».

Zst hierbei nichts zu erinnern, dann werden dieMaaren unter Aufsicht der Revisionsbcamtcn wieder-um verpackt.

Mit Vorzeigung der hier zuförderst bescheinigtenDeklaration geschieht nunmehr die Plombirung und