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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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198
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196 Vermischung. Verwiegung.

Vermischung des Weizens mit andern Getreidearrens. Mahlsteuer 6,

Verpflichtung zur Entrichtung der Mahl- und Schlacht-stcucr haben ohne Ausnahme alle diejenigen, welcheinnerhalb des Bezirks der steuerpflichtigen Stadtge-meine, oder überhaupt im Umfange der Stadt sichäufhaltcn; jedoch können einzelne Vorstädte, Vorwer-ke oder andere bewohnte Anlagen, die der Oertlich-keit nach nicht unter gehöriger Aufsicht zu halten sind,durch die Regierung, unter Zustimmung des Finanz-Ministers, zur Klassensteucr angezogen und von derMahl- und Schlachtsteuer ausgeschlossen werden.Ges, l>. 13,

Versagung der Hülfsleistung, s. Steuerverbrechen 30.

Verschluß der Distillirgeräths, s. Verfahren s 1.

Verschluß der Maischgefäße und der Blasen, s, Bren-nereibetrieb 4 und Z.

Versendungen j das Ausland, s, Vergütigung, Zucker,

Versendungen aus dem Gemeindebezirk, s, Tabacks-blättep 8.

Versteuerung des Malzschroots, s. Verfahren b 1.

Vertretungsvcrbindlichkeit der Gewerbtreibende» fürihre Angehörigen und GewerhsgelMfen, s. Steuer-verbrechen 24.

Verwiegung, s. Gegenstände 4. Mahlstcuer Z.Schlacht-steuer I.