i34 Weinberge. Zollämter.
vinzen verzehrt wird, eine» Verbrauchssteuer, Nach-schuß von 2§ Thaler vom Eimer. Ges. §. 21.
Weinberge, s. Privatlager 2.
Weinhändler, welche ein unversteuertes Lager haben,s. Privatlager 2, Steuerverbrechen 31.
Weserzölle, s. Elbzölle,
Widersetzlichkeit, s, Steuerverbrcchen 38.
Widerstand, s. das. 40, 43.
Wiederholungsfall, s. das. 4,
Wirkungen des verletzten Verschlusses, s. Steuerver-brcchen 35. Waarenverschluß 3 u, 6,
Wolle, s. Verfahren 40.
Zeitraum der Gültigkeit des Begleitscheins, s. Begleit-scheine 2, 3.
Zettelgelder, die Erhebung derselben geschiehet nachdem Tarif. Ges. §. io.
Zeugnisse, s. Entrichtung 2.
Zoll, s, Ausfuhrzoll, Eingangszoll, Niederlagerecht rund 2,
Zölle, s. Binnenzölle, Elbzille,
Zollabrechner, f, Verfahren 5,
Zollämter sollen auf der Grenzlinie oder zunächst der,selben angelegt werden, Z. O. §, 9,