Verpackung. Verwiegung. 125
Men daher solche, an sich seltene Fälle vor, so sindin den westlichen Provinzen die auf den erleichtertenDurchfuhrzoll gerichteten Abfertigungen der Aemterder östlichen Provinzen nicht zu beachten, sondernes ist alsdann, nach Unterschied im Ein- und Ausgangs-amte ein Zuschuß, bis zur Entrichung des Tarifsfür die östlichen Provinzen, zu erheben. Ebend. §. 41.Verpackung der Maaren, s. Pachhofö-Lager 6.Verpflichtung des Waarenführers, s. Begleitscheine 5.Verfahren Z.
Verpflichtungen des Inhabers eines Privatlagers, s.Privatlager Z.
Verschluß, s. Packhofslager 6., Verfahren ZI. IZ.
Waarenverschluß Z.
Versender, s. Niederlagerecht I.
Versendung unversteuerter Maaren, s. Entrichtung Zu. Z, Packhofslager z, Verfahren 13, Waarenver-schluß 2.
Versiegelung, s. Waarenverschluß I.
Versteuerung, s. Entrichtung. —Vertretungöverbindlichkeit, s. Steuerverbrechsn 30.Verwandte, s. daselbst 23..
Verwiegung zollbarer Gegenstände. 1) Wenn sie amt-lich nicht für nothwendig erachtet wird, darf aufVerlangen des Einbringerö, sobald sie nur irgend