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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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109
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Verfahren. 109

Lg) Die obigen, das Verfahren betreffendenGrundsätze für den Verkehr zwischen den östlichenund westlichen Provinzen sind auch in andern Fallenzu beobachten, wenn das Ausland bei dem Verkehr imInnern berührt wird, oder Maaren durch Küsten-fahrt von einem Hafen des Inlandes zum andern ge,bracht werden. Z. O. ß. 10Z.

29) Zur Erleichterung des Verkehrs sind folgendeModifikationen des Verfahrens bei Waaren'versen-düngen, welche beim Transport abwechselnd das In-und Auöiand berühren, unterm 12. Januar igig an-geordnet worden:

Werden aus dem Inlande durch das Ausland nachdem Inmnde Gegenstände versendet, welche bloß demEingangszolle unterliegen, oder von denen die Ver-brauchssteuer nicht über 2 Thaler vom Zentner be-trägt, (es mögen fremde versteuerte oder gleich-namige inländische seyn) so können solche zur Er-reichung der Bestimmung sowohl über Hauptzoll-ämter als Nebenzollämter erster Ordnung aus- undeingehen; in besondern Fällen wird der Transportüber Nebenzollämter zweiter Ordnung versrattet werden.Anhang z. I. §. 2,

30) Der Waarenführer giebt über die Art undMenge der Maaren in der Ausgangszollstelle einsschriftliche Deklaration ab; das Amt revidirt nachderselben die Maaren, bestimmt unter der Deklara-