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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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Verfahren.

Gicbt er sich als Frachtführer an, so hat er dieWahl, sich ein gleiches Verfahren gefallen zu las-sen', oder den höchsten Zollsatz zu erlegen, und Kau-tion für die höchst möglichen Konsumtionssteuerge-falle zu stellen, worauf der Waarenverschluß unddie Verabfolgung der Waare eintretcn kan; oder abereinen Zeitraum zu bestimmen, innerhalb dessen er dieDeklaration nachbringc» will, und bleiben sodanndie Maaren bis dahin im Gewahrsam des Amts.Z. O. §. 62.

7. Die nöthigen gedruckten Formulare zu denAngaben sollen den Steuernden von den Aemternunentgeldlich verabreicht, und Anstalten getroffen wer-den, daß solche bei den preußischen Konsuln im Aus-lande zu erhalten sind. Z. O. §. 6Z.

g. Auf den Grund der mündlichen oder schriftli-chen Angabe wird zur Nevision der Waare geschrit-ten, und wenn jene durch diese als richtig bestätigtwird, erfolgt die Entrichtung der schuldigen Gefälle.

Wünscht der Waarcnfährer, daß ein Theil der La-dung nicht revidirt werde/ so kann hierin gegen Ent-richtung des höchsten Abgabensatzes im Tarif gewillöfahrt werden. Z. O. §. 64 -

9. Zft indessen Verdacht borhandest, daß unterdem Schutze des Privatverschlusses Verbrechen be-absichtigt werden/ z. B. Einbringung falscher Münze