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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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97
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Verfahren. 97

6) Die Zahl der Kollis und Fastagen und dieZeichen und Nummern derselben,e) Die Gattung und die Menge der Maaren,nach den Maaßstäben, welche der Tarif angiebt.l) Die Bescheinigung das Waarenführers, daßseine Angabe richtig sei, und dessen Unterschrift.Z. 0 . §. Lo.

(Wegen Behandlung des Waareu-Ein - und Aus,gangs zur See, in Bezug aus Abgaben-Verfassung,insbesondere wegen der anzufertigenden und zu über-gebenden Deklarationen oder Ladungs - Verzeichnisse,wird auf die im Anfänge befindliche Bekanntmach-ung vom Zten April igsi Bezug genommen.)

5. Besitzt der Waarenführer nicht die zu Ausfer-tigung einer schriftlichen Deklaration erforderlichenZähigkeiten, so entbindet ihn dieses nicht davon, ansollen Orten, wo sich Privatpersonen, (Zollabrech-ner, Nichtigmacher, Güterbestätiger, Schaffner) mitdiesem Geschäft befassen.

Auch soll der Waarenführer in Fällen, wo die Fer-tigung der Angabe durch das Grenzzollamt nachdem Folgenden zulässig ist, sie dann selbst machen^wenn verschiedene Angaben für jeden Waarenempfanger nothwcndig sind, um Nach § Ii und 86 d. Z. Overschiedene Begleitscheine oder Quittungen zu erstattgen. Z. §. 61. Vergi. Begleitscheine 9, Verfahren 10

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