Deklarationsamt. Dinststunden. 21
10) Derjenige Waarenführer, welcher keineDeklarationeingiebt, muß, in der Abfertigung, den weniger anfhaltenden Expeditionen Anderer nachstehen. Auf keinen Falldarfaber dies zurBelüstigung des Waarenführers, undum ihm unnöthigen Aufenthalt zuverursachen, imgeringsten gemißbraucht werden. Znstr. z. G. V. §. 16.
11) Unter der von dem Waarenführer nach seinermündlichen Angabe, oder der auf den Grund derFrachtbriefe bei dem Zollamte angefertigten Deklara-tio», muß derselbe unter seiner Namensunterschriftoder seines Handzeichens bemerken:
ich erkenne diese vom Königlichen Hauptzoll-amte, auf den Grund der demselben übergebe-nen Frachtbriefe und meiner mündlichen An-zeigen gefertigte Deklaration als mit denselbenübereinstimmend an. Znstr. z. G. V. §. 24.
Deklarationsamt/ s. Stcuerverbrechen 14.
Deklarationsmuster, s. Ansageposten 6.
Deklarationsschein, s. Verfahren ig.
Denuntiank, s. Steuerverbrechen 10.
Denuntiation, s. Stenerverbrechen 10.
Depostta, s. Entrichtung 4.
Depositenscheine, s. Verfahren 39.
Diener (Handlungs.-), s. Steuerverbrechen 22. 23.
Dienstsiunden haben die Beamten in sämmtlichen