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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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14 Bergung. Bescheinigungen.

Ersah «„gemeldet und bescheinigt wird. Geschiehtdies nicht, so gehet nach Ablauf dieser Frist der An-spruch verloren. Z. O. §. iog.

Bergung, s. Strandgut.

Berichtigung des Tarifs, soll alle drei Jarhe erfolgenund solcher vollständig von neuen herausgeben wer-den. Ges. §. LZ.

Berlin, s. Niederlagerecht 2.

Beschädigungen der lagerndes Maaren, s. Packhofs-lager g.

Beschädigung und Tödtung der Steuerbeamten f.Steuerverbrechen -jz.

Bescheinigungen über die Verwendung des für dieSiedereien eingehenden rohen Zuckere, s. Zucker.

Welche zum Transport von Maaren in und durch denGrenz-Zollbezirk auf Neb enwegen erforderlich sind,werden ertheilt:

«) über Gegenstände, welche aus der Fremde ringe-hen, von dem Grenz Zollamt«;

b) über Gegenstände, welche aus dem Innern dcSLandes in den Grenzbczirk eingehen, um darinzu bleiben, oder um ausgesührt zu werden, vonjedem Steueramte oder von einem Kontrollamteauf der Binnenlinie;

c) über Gegenstände, welche von einem Orte des