14 Bergung. Bescheinigungen.
Ersah «„gemeldet und bescheinigt wird. Geschiehtdies nicht, so gehet nach Ablauf dieser Frist der An-spruch verloren. Z. O. §. iog.
Bergung, s. Strandgut.
Berichtigung des Tarifs, soll alle drei Jarhe erfolgenund solcher vollständig von neuen herausgeben wer-den. Ges. §. LZ.
Berlin, s. Niederlagerecht 2.
Beschädigungen der lagerndes Maaren, s. Packhofs-lager g.
Beschädigung und Tödtung der Steuerbeamten f.Steuerverbrechen -jz.
Bescheinigungen über die Verwendung des für dieSiedereien eingehenden rohen Zuckere, s. Zucker.
Welche zum Transport von Maaren in und durch denGrenz-Zollbezirk auf Neb enwegen erforderlich sind,werden ertheilt:
«) über Gegenstände, welche aus der Fremde ringe-hen, von dem Grenz Zollamt«;
b) über Gegenstände, welche aus dem Innern dcSLandes in den Grenzbczirk eingehen, um darinzu bleiben, oder um ausgesührt zu werden, vonjedem Steueramte oder von einem Kontrollamteauf der Binnenlinie;
c) über Gegenstände, welche von einem Orte des