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zahl Adel, Städte und Bauern gar wohl bestehen. Nothwen-dig ist vor allem ein hinlänglicher Einfluß des Bauerstandes,und daß dieser nicht in eine städtische Curie hineingeworfcnwerde, in die er nicht gehört, und in der eigentlich seine Kraftgelähmt und ihm so wie dem Lande der größte Vorthcil entzo-gen wird, den seine Vertretung gewähren sollte. Eben sonvthwcndig aber ist auch, daß kleinere Städte und Flecken, diezum Theil früherhin selbst vertreten sind, wieder hinzugczogcnwerden. Denn auch ihr Interesse am Lande ist viel lebendiger,als das der großen, in sich mehr abgeschlossenen Städte.
40. Die Gemeinden.
Man kann diese Provinziallandtage als etwas nicht geradezunvthwcndiges betrachten; man könnte dieselben-ganz fahrenlassen, wenn es sich unmöglich zeigte, eine paffende Form undeinen richtigen Wirkungskreis für sie auszumittcln. Unbedingtnvthwcndig ist dagegen die feste Gestaltung des Landgemeinde-Wesens. Kein Theil der Verfassung ist.so entscheidend wichtig,keiner ist so sehr vernachlässigt, erst als Privatrcchtsvcrhältniß,dann als ein bequemes Material für administrative Willkühr be-trachtet als dieser. Durch das Gemcindewcsen sind in neuererZeit die Lasten der untern Elasten am meisten vermehrt worden,und dasselbe enthält bei unvorsichtiger Behandlung fortwährendeine reichlich strömende Quelle des Druckes. Allein cs ist sehrschwer, diese Verhältnisse zu ordnen. Der Zustand der Städte,zumal der größcrn, ist in Rücksicht auf das Ocffcntliche einfachund klar; was ihnen fehlt, größere Thcilnahmc der Bürger ander Verwaltung und größere Unabhängigkeit von der Ccntralge-walt, welche städtischen Behörden gegenüber jederzeit viel wir-kungsloser ist, als anderswo, weil ihr alle Mittel fehlen, denguten Willen derselben zu erregen, kann man leicht gewähren.Die Gcmeindcvcrbindungcn des Landes aber sind höchst man-nigfaltig, oft höchst verwickelt und der Regel nach stehen die-selben Personen in mehreren Verbindungen dieser Art, welchesammtlich ihre bcsondern Rechte und Lasten mit sich führen, und