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V. Gegenwärtige Lage und Bcdürfnige.
kann nicht zu oft wiederholt werden. Eine Unvorsichtigkeit indiesem Puncte kann die ganze Verfaffungsarbekt zu Grunderichten.
Außer dem städtischen und ländlichen Elemente kommenindeß namentlich jetzt noch andre Bestandtheile der zweiten Cam-mer zur Erwägung. In der zweiten Cammer sind die calen-bergischen und lüneburgischcn Mannsstifter mit sechs, die Con-sistorien mit zwei, die Universität Güttingen mit einer Stimmevertreten, und man hat mehrfach ein Gewicht darauf gelegt,daß dadurch zwischen die rein städtischen und ländlichen Interes-sen eine Vermittelung durch ganz unabhängige Stimmen hin-eingcschoben sey. Diese Betrachtung ist nicht ohne Grund; eskann in manchen Fällen wünschcnswerth seyn, daß eine solcheVermittelung statt finde. Es fragt sich nur, durch welches Ele-ment solche zu schaffen sey. Daß die Stifter gegenwärtig garkeine Bedeutung haben, ist allgemein anerkannt, auf sie kannman keine Hoffnung stützen. Die meisten Mitglieder derselbengehören der Classe der Staatsdiener an. Allein theils ist esganz unpassend dieser sich ohnehin zu sehr im Corporationsgeisteausbildendcn Oligarchie, deren Sonderung von den Bürgernkeineswegs zu wünschen ist, durch eine bcsondrc Vertretung aufdem Landtage eine Festigkeit zu geben, die ihr nicht gebührt,und die dem Staate nicht zum Heile dient; theils ist die Zu-sammensetzung dieser Stifter so, daß man in der That gar kei-nen andern Grund für ihre politische Bedeutung aufstellen kannals jenes Herkommen, das hier ganz und gar allen Grundesermangelt. Auf sie kann keine Rücksicht genommen werden. —Ferner hat man in der Vertretung der Consistorien eine ArtRepräsentation der Geistlichkeit des Landes gegeben; und beiden vielen und großen Gebrechen, über die in diesem so wichtigenThcile des öffentlichen Lebens geklagt wird, mochte hier eineVerstärkung zu wünschen seyn. Allein, daß man den Consisto-rien diese Vertretung hat zu Lheil werden lassen, ist wiederumganz verkehrt; denn wenn über die Verwaltung der geistlichenAngelegenheiten geklagt wird: so sind cs zunächst die Consisto-rien, die Organe der Regierung, über die man klagt; und nur