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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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154 V. Gegenwärtige Lage und Bedürfnisse.

freien Thätigkeit feste Gränzen setzen soll, sich ans materiellehalten muß. Dagegen ist auch nichts so gefährlich, als wennman die Verfassung lediglich nach Kopfzahl, Hufenzahl undSteuerquoten reguliren will. Für uns ist diese Betrachtunghöchst wichtig. Die Vertretung der Städte ist bei uns in derzweiten Cammer sehr überwiegend, während in gleichem Ver-hältnisse die materiellen Kräfte des Landes die Kräfte derStädte übersteigen, und hier liegt der hauptsächlichste Punct,welcher der Ausgleichung bedarf.

Bis jetzt hat das Land sich in zwei Massen gesondert,von denen die eine, der Adel, in der ersten, die andre, derBauerstand, in der zweiten Cammer vertreten war. Für denBauerstand wird stärkere Vertretung in Anspruch genommen,und kann demselben mit Billigkeit nicht versagt werden. Willman nun den Adel ferner gesondert halten, und in dieser Artvielleicht gar in die zweite Cammer mit eintrcten lassen, unddie Repräsentanten des Bauerstandes vermehren: so wird da-durch die Repräsentation der Städte um ein sehr bedeutendesüberwogen werden. Dies aber ist für die ganze Beschaffenheitder zweiten Cammer die größte Gefahr. Ohne Einsicht in dieallgemeinem Verhältnisse des ganzen Königreichs ist die Stän-deversammlung eher eine Last als ein Gewinn. Solche Ein->. sicht ist schwer zu erwerben; sie ist bislang selten im Lande;' am allermeisten aber fehlt sie dem platten Lande. Das Inter-esse der Städte, des Gewerbes, des Handels ist etwas allge-meineres; cs übersieht und vereinigt sich leichter, und giebtdaher freieren Blick. Die Verhältnisse des platten Landes sindüberall höchst verschieden nach Localität, Leute von höchster Tüch-tigkeit in ihren Localangclegcnheiten haben häufig den Ver-handlungen der Stände keinen wahren Gewinn gebracht, weilsie nicht wußten ihr locales Interesse mit dem allgemeinendes Landes in Uebercinstimmung zu bringen. Häufig sind aberauch vom platten Lande Deputirte gesendet, denen alle Fähig-keit abging, die Angelegenheiten zu beurtheilen, wie denn oftein gegründetes oder ungcgründetcs Vertrauen einer Gegend,oder ein bedeutender Einfluß einem Manne zufällt, der durch-