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32. Allgemeines.
nommcn, ihre eignen Ansichten über die allgemeinen Wünschezu berichtigen, ihre Kraft an der Thcilnahme und Unterstützungdes Landes zu starken. Und niemanden mag man schelten,wenn er mit Spannung und Acngstlichkeit den Verhandlungendes Herbstes entgegen sah, die über so wichtiges entscheidensollten, und über deren Inhalt sich dennoch so wenig entschei-den , ja nur vermuthcn ließ.
Die Regierung hatte schon im Mai den Standen und demLande die feierliche Zusage gegeben, daß sie ihrerseits wissenwerde, die Befehle des Königs also zu vollziehen, wie solchesdas Wohl des Landes fordere. Sie hatte angezeigt, daß dieBefehle des Königs ihr zugckommen, daß der Wille desselbenmit den Anträgen der Stande einstimmig scy. Sic war vor denStanden, vor dem ganzen Lande verpflichtet, kräftig zu arbei-ten. Ihre ganze Ehre war dabei verpfändet, und es war keinGrund zu vermuthen, daß dieselbe so offen sich selbst dem bit-tersten und gegründetesten Tadel preis geben werde. Dagegenließen die Erklärungen in Bezug auf Oeffentlichkei't und Preß-freiheit manchen fürchten, daß dieselbe sich unnöthiger Acngst-lichkeit überlasse, daß-sic den Zustand der Dinge noch immernicht klar sehe, und zu bewegen seyn möchte, wohlmeinenderSchwache Raum zu geben, wo die Zeit kräftiges Handeln ver-langte. Manche Verfügung im Einzelnen ließ überdies; bemer-ken, wie wenig die Mehrzahl der Behörden bis jetzt von derveränderten Zeit begreife und wie unendlich schwer cs seyn wer-de, mit Leuten, die einmal auf gewisse Grundsätze eingeübt sind,nun eine zusammenhängende Administration nach andern Prin-cipicn zu Stande zu bringen. Die Gesinnungen, das Beneh-men und die Machinationen derer, welche zuletzt einen nicht er-folglosen Widerstand gegen den Fortschritt zum Bessern gcübt,waren aber der Art, daß von einem schwankenden Gange der Re-gierung große Uebel zu befürchten blieben, Nebel, welche in Zei-ten politischer Bewegung jederzeit nur durch das Opfer jederkleinlichen Rücksicht auf eignen Vortheil und Schaden zu ver-meiden sind.
Denn die Masse derer, welche über das Bestehende unwil-