20. Finanzen. Domanialwesen. 9l
wcrbsuntcrnchmungcn gewirkt, welche das Domanium be-treibt. In einer Zeit so unglaublich raschen Fortschritts wie dieunsrigc, muß jedes Gewerbe zu Grunde gehen, das nicht mitder allergrößten Regsamkeit und Spcculation betrieben wird,wo man nicht jeden Borthcil des Augenblicks auffaßt und be-nutzt. Statt dessen hat man sich hier nur zu oft der Ruhe hin-gegeben, hat die Werke im gewohnten Gange fortgchen, un-geheure Quantitäten ungangbarer Artikel aufs Lager arbeitenlassen. In Rücksicht des Absatzes (namentlich des Bleis, dasdurch die spanischen Bergwerke sehr gedrückt ist) sind Grund-sätze befolgt, welche auf die Dauer verderblich werden mußten.Man hat Unternehmungen, die Begünstigung verdienten, ge-hemmt, weil man irriger Weise eine Verminderung des bishe-rigen eignen Absatzes besorgte. Es ist wahr, daß vieles dieserArt geschehen ist, weil man fürchtete, durch kräftigere Maaß-regcln die Bevölkerung, die bislang von jenen Gewerben ge-lebt hatte, vorzüglich den Harz in Gefahr zu setzen; allein dieKlagen über die Mangelhaftigkeit des kaufmännischen Betriebssind zu verbreitet, und zu oft wiederholt, um nicht anzuneh-mcn, daß mit den angewandten Mitteln auch zum Borthcil derBevölkerung ein mchrcres hätte geschehen können. Und man-cher Mißgriff der Verwaltung beruhend auf jenem Strebennach Dauer steht auch mit diesen Verhältnissen nicht in Ver-bindung.
Auch die übermäßige Ausdehnung der Forstanlagen, überdie in neuerer Zeit Klage geführt ist, beruht aus dem Principemöglichster Dauer. Gewiß ist die Erhaltung der Fvrstcultnrhöchst wichtig, allein sehr oft mag auch für diesen Zweck mehrgeschehen seyn als nöthig war. Unabhängige Stellung verlei-tet eine Behörde zu leicht, ihren Geschäftskreis und dessen Erwei-terung einseitig zu verfolgen. Auf jeden Fall scheint die Ei-fersucht, welche oft zwischen der eigentlichen Domainen-Ver-waltung und der Forstadministration herrschte, mit welcher jenedie Ausdehnung des Geschäftskreises und Vermögens der lctz-rcrn bewachte, und selbst zum Nachthcil nützlicher Geschäftebeengte, wohl zu dem Schluffe zu berechtigen, daß eine solche