Druckschrift 
Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
Entstehung
Seite
90
Einzelbild herunterladen
 

90

111. Zustand der Verwaltung.

neu, die besser gespart wäre. Höchst beschwerlich ist der Haus-halt der Lassen geworden, da die verschiedenen Recepturcn keingemeinschaftliches Haupt hatten und demzufolge beständigesHin- und Hcrsenden von Baarschaften die Portoauslagen be-ständig vermehrte. Wer den Innern Geschäftsgang genau kennt,wird im Staude sepn, sehr bedeutende Uebelständc außer diesenin die Augen fallenden nachzuwciscn.

Ein drittes Hauptübcl liegt in den Verwaltungs-Maximen,welche durch dieses Trennen der Domaincn hcrbcigeführt sind. Be-trachtete man dicDomaincn als ein großes Haussidcicommiß, alsdie eigentliche Grundlage der Negierung: so war es nvthwendigdies ganze Vermögen so fest und unwandelbar als irgend möglichzu begründen, und somit einen Stabilismus in die Administrationzu bringen, der keinem Vermögen zuträglich ist; am wenigstenaber dem Staatsvermügcn. Daß man so viel als möglich denLassen zu erhalten suchte, was sic einmal bezogen, ohne Rück-sicht daraus, ob dies Verfahren mit den Verhältnissen, mit demneuen Abgabcnspstemc, mit gesunder Politik übcrcinstimmtc, dassoll hier nicht getadelt werden; denn cs war nothwendig. Wohlaber, daß man die ungeheure Masse höchst unbedeutender Ein-nahmen, welche in die Dvmaincn-Rcgister fließen, nicht auf allemögliche Weise zu vermindern, die unbedeutenderen Grundstückezu veräußern suchte. In vielen Fällen hat man um dieses Er-haltungsprincips willen sich bedeutende Vorthcile entgehen las-sen, überall hat man durch dasselbe die Kosten der Verwaltungin hohem Grade vermehrt. Vielen Uebclständcn ist durch dieAblösungsvrdnung abgeholfcn, andern noch nicht. Minder starreGrundsätze in dieser Beziehung werden sowohl den Lassen alsdem Lande zum größten Vorthcil gereichen. In der neuerenZeit aber war man so weit von solcher bessern Verwaltung ent-fernt, daß man noch im Frühjahr 1830 die Allodisication klei-ner Lehen, im Herbst die Ucberlassung unbedeutender Grund-stücke in Erbpacht beschränkte, obwohl das eine wie das andreregelmäßig der Lasse einen sehr bedeutenden Vorthcil brachte.

Noch verderblicher als in dem eigentlichen Dvmanialwcsenaber hat dies Princip nothwendig in den so überwiegenden Ge-