Druckschrift 
Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
Entstehung
Seite
68
Einzelbild herunterladen
 

68 Ul. Zustand der Verwaltung.

Verständnisse gehandelt würde, das nöthig ist, wenn daS ge-meinschaftliche Interesse gefördert werden fall, das ist keines-wegs zu behaupten, wohl aber ist auch hier eine unendlicheMasse überflüssiger Kesten, Zögerungen und Hemmungen imGeschäftsgänge die unmittelbare Felge einer selchen Hausungder Behörden. Eine völlig getrennte Finanzbchördc ist endlichdie Klestcrcammcr, welche daS zu geistlichen Zwecken bestimmteKlvstergut verwaltet.

Ganz vorzüglich tritt das Unzweckmäßige dieser Verfassungbei den Landdresteicn hervor. Auf dem Ministerium, auf die-ser Behörde und den Acmtern beruht eigentlich die Hierarchieder Verwaltung. Das Ministerium vereinigt alle Zweige, inden Acmtern treffen wieder die meisten derselben zusammen, dieStellung der Landdresteicn aber ist vielfach beschrankt und be-dingt. In manchen Fallen sichen sie selbstständig wirkend, inandern mitwirkend, in noch andern sind sie ausgeschlossen.Bald treten sie unmittelbar mit dem Ministerium in Berührung,bald steht eine andre Behörde dazwischen, bald verhandeln sicwiederum unmittelbar mit den Acmtern, bald tritt auch da eineMittclinstanz ein. Die Stcucrsachcn sind ihnen zuvörderst ganzentzogen, die Acmtcr aber sind vielfach damit beschäftigt. Esentgeht also den Landdrostcicn ein sehr bedeutender Thcil derStatistik, der nothwendig ihre Landeskunde mangelhaft macht.Dasselbe ist der Fall mitZell-, Post-, BcrgwerkSsachen, in inch-rern Provinzen mit der Landcsöconomic und überall mit denWegbausachcn, denen zum großen Thcile die Acmtcr näher ste-hen. So ist es auch mit einem Theilc der Lasten, welche dasMilitair den Untcrthancn auflegt. In den alten Provinze» ge-hen Auflagen zum Abtrag der Lasten des Quartierstandcs nichtdurch die Landdrostcicn, sondern nur durch Acmtcr und Rcgi-mcntscassen. Der bedeutende Thcil der Belastung der Gemein-den, der mit dem Kirchen- und Schulwesen zusammcnhangt,ist zwischen Landdrostcicn und Censistoricn gespalten und in denAcmtern ebenfalls wieder vereinigt. Bei der Militair-Aushe-bung stehen Districtscommissioncn zwischen den Acmtern undden Landdrvsteicn. In Wasscrbausachcn steht die Wasserbau-