38 II. Hannover. Entwickelung des Zustandes.
cs, das ein Zwcicammernsystcm hcrvorricf, und den ausgezeich-netesten Staatsdiencr des Landes, Rehbcrg, durch ungegrün-dcte Beschuldigungen aus dem thatigen Leben entfernte, weil erjenes System mißbilligte.
Im Octvbcr 1818 begann man damit, die Provinzialland-schaften wicderherzustellcn. Man suchte hier bereits dem Prin-cipe der Aufnahme des Standes freier nicht adlichcrGrundcigcn-thümcrEingang zu verschaffen; allein im allgemeinen that manwenig, um durch diese neuen Kräfte jene Versammlungen zubessern. Nur im Fürstenthumc Osnabrück, wo vorhin dreiständische Curien gewesen, und durch die Aufhebung des Dom-capitels eine derselben hinweggcfallen war, setzte man eine völ-lig neue Curie freier Grundcigenthümcr an die Stelle, und hierhat diese Einrichtung allein wirkliche Frucht getragen. In Ost-friesland bestand eine ähnliche Verfassung seit dem 16.Jahr-hunderte. In Bremen und Lüneburg, wv die Stande in einerVersammlung sitzen, blieb diese durchaus zum Vvrthcil desAdels abzwcckcnde Einrichtung bestehen; die Ausnahme der freienGrundcigenthümcr kam nur in Bremen zu Stande, wo schonfrüher die Marschen vertreten waren; und hier hielt man diealte Einrichtung vortheilhaftcr, weil sie keine Ueberstimmung zu-ließ. In Calenberg und Hildeshcim wies man die Grundci-genthümer in die städtische Curie, und bcidcrwarts kam die Ein-richtung nicht zu Stande. Ucberhaupt gingen sammklichc Prv-vinzialstandc nur auf einen geringen Theil der Ncformplanc derNegierung ein, und diese ließ solche fallen, oder betrieb sic so,daß sie keinen Erfolg hatten. Den Gcschaftskreis der Provin-zialstande hatte man nicht regulirt; nur rücksichtlich der Admi-nistration der Grundsteuer waren von der Negierung Zusicherun-gen crtheilt, die nachher nicht in Erfüllung gegangen sind. Nvth-wcndigkeit war eine Bestimmung des Geschäfts-Kreises; dennnachdem man die wichtigste Befugniß, die Steuerbcwilligungnebst der Benutzung allgemeiner Gesetze, auf die allgemeinenStande übertragen, mußten die Provinzialstände entweder ganzbedeutungslos werden, oder sich in einen Kampf mit der all-gemeinen Standcversammlung einlasscn, der für das Land nur
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