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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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36 H. Hannover. Entwickelung des Zustandes.

ziemlich weit; indem sic auf eine große Menge von Gesetzen an-trug; aber rechter Nachdruck wurde den Anträgen nicht gegeben,und bis jetzt ist sehr weniges zur Ausführung gediehen. Diemeisten hielten sich an das Verfahren der Gerichte, ohne ebensehr tief in die Grundsätze einzugrcifen. Im letzten Jahre desLandtags kamen einige Anträge, die mit jenen theils zu coincidi-ren scheinen, oder einzelne Stücke aus den beabsichtigten gro-ßen: Gesetzen hcrausreißcn; theils aber auch so tief cingrcifen,daß man fast zweifeln muß, ob dabei die vielfachen Bedenkenvöllig erwogen und gewürdigt worden. Dies ist namentlich derFall mit dem Anträge auf Entwerfung eines bürgerlichen Ge-setzbuchs. Ein andcrcrAntrag auf Einführung desGcschworncn-Proccsses wurde zwar von einer Commission vorgclcgt, aber nichtvon der Versammlung an das Ministerium gebracht. Es istauffallend, wie wenige Rücksicht die Negierung aufAnträgc die-ser Art nahm. Der Grund liegt ohne Zweifel theils in der ge-ringen Bedeutung, welche die Versammlung im Volke gewon-nen hatte, theils in der Uebercilung, mit der alles dieses in An-trag gebracht wurde.

Die Ausbildung der Verfassung, die in den ersten Jahrenin einer ungleich günstigeren Zeit von den Ständen durchaus nichtgefördert war, fand in den letzten Jahren allerdings größereTheilnahme. Schon im Jahre 1818 wurde aufs neue in derVersammlung Oeffentlichkcit der Verhandlungen gefordert. Seit1814 hatten sich die Ansichten über ständische Verfassung inDeutschland um vieles erweitert und berichtigt, und manchemochten es erkennen, daß auch die Stellung der Regierung denStänden die Nothwcndigkeit aufcrlcge, die Oeffentlichkcit ihrerVerhandlungen zu vermehren. Unverkennbar wurde von der Re-gierung auf eben nicht erweckende Weise die Censur geübt. EineSchrift, welche die gedruckten Protocollauszüge veröffentlichte *),wurde, wenn auch nicht verboten, doch jedenfalls ungern ge-sehen , und eine anerkennende Anzeige dieses Buchs, die in der

ff Das Königreich Hannover nach seinen öffentlichen Verhält-nissen, herausgegcben von Luden 1818.