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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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9. Ständcwescn. Der provisorische Landtag. 35

Unheil geführt hat. Statt den alten, einzig richtigen und aus-führbaren Grundsatz des deutschen Finanzwesens wieder lebendigwerden zu lassen, nach welchem die Dvmaine zuerst, und nurwo diese dem Bedürfnis; nicht genügt, der Untcrthan durchSteuerbeitragc zu Deckung der öffentlichen Bedürfnisse gehal-ten ist, zog man cs vor, nach jener eben so kleinlichen als ver-derblichen Theorie des grundsatzloscn Herkommens, die seitetwa 200 Jahren Deutschland zerrüttet hat, zu Werke zu ge-hen. Man zog alle Bewilligungen der einzelnen Provinzen zu-sammen, nannte diese verfassungsmäßige Lasten und zahlte undbewilligte dann weiter. Auf die Domaincn suchte man nur ei-nen Thcil der Schuld abzuwcrfen; aber die Regierung erbotsich bloß zu Ucbcrnahme der Grundsteuer. So standen dennwieder zwei feindliche Machte gegeneinander. Die Standesuchten den Domainen möglichst viele Lasten aüfzulcgcn unddie Cammcrverwaltung möglichst vieles auf die Stande zu wal-zen. Und wenn man bedenkt, daß das Cammcrgut möglichstgeheim, das Finanzwesen der Stande ziemlich offen verwaltetwurde, daß wenigstens die Regierung beides besser übersah, alsdie Stande selbst auch nur das eigne: so ist leicht zu schließen,daß dieser Streit den Standen kein Heil bringen konnte.

An diesen Grundfehlern der provisorischen Standcversamm-lung, dieser Grundsatzlosigkeit ihres Finanzwesens hat seitdemdas Land gelitten und schwer gelitten. Für Klarstellung desSchuldcnwcsens ist allerdings vieles geschehen, aber jene Man-gel übcrwicgcn, und cs ist charakteristisch, daß im Jahre 1819die Versammlung, welche einen Bedarf von 3,590,725 Rthlr.bewilligt und an Steuern und Anlchn nur 3,218,008 Rthlr.zur Einnahme gegeben, michin ein Deficit von 372,717 Rthlr.ohne alle Deckung gelassen hatte, erklären konnte: sie gehe mitdem beruhigenden Bewußtseyn auseinander, daß alles geschehensey, was in Rücksicht auf das Bedürfnis; des Staats und diebedrückte Lage der Unterthanen geschehen konnte

In Rücksicht auf Gesetzgebung ging die Versammlung zwar

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') Actenstiicke Bd. II. S. 224-