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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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8. Das Königreich seit 1813. Restauration. 29

bedingte Vernichtung des Vorhandenen die Masse der unauf-schieblichen Arbeit ins Ungeheure wuchs. So blieb fast keineWahl als Herstellung des Alten. Das Beamten-Wcsen wurdein möglichster Schnelligkeit wieder auf den alten Fuß gebrachtund die Trennung von Justiz und Verwaltung sorgfältig hin-wcggeraumt. In den Städten der alten Provinzen wurdendie alten fehlerhaften Magistrate, die alten vielfach unzweckmä-ßigen Zunftgcrechtsame unbedingt wicdcrhergcstellt. Etwasanders war das Schicksal der neuen Provinzen Osnabrück undHildcshcim. Jene war schon seit 1764 in einer halben Verbin-dung mit Hannover gewesen, und durch dieselbe und mancheandre Verhältnisse diesem Lande eher zuwider als geneigt. 1802nach der Abtretung hatte man eine Organisation angefangcn,aber in den sechs Monaten bis zur Occupation im Jahr 1803wenig mehr zu Stande gebracht, als eine sehr bittere Stimmungbei Katholiken und Protestanten über die Art und Weise, mitder bei Einziehung des geistlichen Guts verfahren war. 1813wurde hier ohne weiteres die auf dem Lande verfassungsmäßigbestandene Trennung von Verwaltung und Justiz wcggeräumt,das Acmtcrwcsen an die Stelle gesetzt, und der Stadt eine Or-ganisation gegeben, welche provisorisch 17 Jahre besteht, undvon dem Alten das äußerlich wirksame, nicht das bewegende,erhalten hat. Auf dem platten Lande, wo schon 1794 diegutshcrrlichcn Verhältnisse zu sehr großer Aufregung Anlaß ge-geben, wurden die seit 1807 aufgehobenen Lcibeigenthumspflich-tcn nicht ohne Härte hcrgcstellt. In Hildesheim waren dieArbeiten der Säcularisation von Preußen mit größerer Freige-bigkeit und Umsicht begonnen, und es war diese umso nöthi-ger, da auch in diesem von Natur reichen, aber durch die guts-herrlichcn Verhältnisse hart gedrückten Lande Jahre lang diegrößte Gährung geherrscht hatte *). Von Preußen an Wcst-phalen gültig abgetreten, hatte das Land Rechtsansprüche aufErhaltung derjenigen Vorthcile, die ihm durch die letztere Re-

') Erst der Prvceß der Städte gegen die cxemten Stände,dann die Bauernprocesse; endlich der Majcstätsproceß gegen denFrciherrn v. Brabeck.

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