24 ll. Hannover. Entwickelung des Zustandes.
das allgemeine Verdienst der Regierung, Ordnung erhalten zuhaben, darum nicht minder schätzt, wenn er nachwcisct, wes-halb solches nicht die gewünschte Wirkung haben können; unddaß von den Meinungen, die er als Geschichtschreiber aufführt,er nur die für die seinigcn angesehen wissen möchte, die er of-fen als solche ausspricht. Sein Zweck ist Aufklärung des Wah-ren, fern von aller Persönlichkeit. —
In den nicdcrsächsischen Provinzen des Königreichs ist einebedeutende Macht der Aristvcratic tief in den Verhältnissen desLandes und des Grundcigcnthums begründet. AusgedehntesLehnswesen, Mcicrwcscn, Forstrcchte, Zehnten, Dienste, Ser-vituten vor allem machen das Landvolk durchaus abhängig vomAdel und Domaincn. Die Städte, die vor 1500 ihre Freiheitsehr kühn behaupteten, waren seit dem 30jährigcn Kriege ge-schwächt, und die Rechte der Bürgerschaften fast zu nichts ge-gen die oligarchische Gewalt der Magistrate hcrabgesunkcn,oder von den Fürsten selbst herabgesetzt. Die letzten Herzogezu Calenberg und Lüneburg indeß herrschten mit fast gänzlicherUnabhängigkeit, ohne den Ständen großes Ansehen zu gestatten.Seit aber Churfürst Georg Ludwig als König Georg!, den eng-lischen Thron bestieg, gewann überall der Adel an Einfluß.Der Fürst war nicht mehr im Lande und des Fürsten Diener,mit unglaublich ausgedehnten Vollmachten versehen*), tratenan seine Stelle; mit ihnen stieg der Adel, dem sic angchörtcn,und 'der frühcrhin von der fürstlichen Macht leicht zurückgcdrängtwar. Von dieser Zeit an ist ein sehr bedeutender Thcil der Mit-tel des Staates dem Adel zugeflosscn. Die Aufrcchtcrhaltungdes Hofstaats diente freilich dazu, einen Thcil der Domanial-cinkünfte im Lande zu erhalten; allein die Hofstcllcn wurdenjetzt einträgliche Sinecuren für den Adel. Von den so reich be-soldeten Bcamtcnstellen kam der bessere Thcil dem Adel zu gute,da die sogenannte Drosten-Carricre diesem, freilich in beschränk-ter Zahl, den Vorsprung sicherte. Noch klarer begünstigt war
') vgl. das Regierungs-Reglement vom 29. August 1714 inSpittlers Geschichte von Calenberg II. Beil. 13. und Rchberg sanimt-lichc Schriften II. S. 155. ff.