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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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I. Deutschlands Stellung.

racter annehmen." Dieser Charactcr besteht aber darin,daß die innere Ruhe durch Widersetzlichkeit der Unterthancn un-mittelbar gefährdet werde, daß Verbreitung aufrührerischer Be-wegungen zu fürchten sey, oder Aufruhr ausbreche, und dieRegierung nach Erschöpfung aller gesetzlichen Mit-t c l entweder die Hülfe des Bundes anrufe, oder auch darandurch die Umstande gehindert werde. Ferner die angeführtenBestimmungen über die Ausführung des 13. Artikels sind keineandre, als daß 1. die Bestimmung in keinem Bundesstaate un-erfüllt bleibe (64), daß 2. den souveraincn Fürsten überlassenbleibe, diese innere Angelegenheit zu ordnen (65); 3. daß diein anerkannter Wirksamkeit bestehenden landstandischen Verfas-sungen nur auf verfassungsmäßigem Wege geändert werden kön-nen (66); 4- daß die gcsammtc Staatsgewalt im Fürsten ver-einigt bleibe, mithin die Theorie der Volkssouvcrainctät ausge-schlossen werde (67); 5. daß die Fürsten durch die Verfassungnicht in Erfüllung ihrer bundcsmäßigcn Pflichten beschränkt,und 6. bei bestehender Oeffcntlichkeit nicht die Ruhe Deutsch-lands durch Rede oder Druck gefährdet werde.

Es liegt also am Tage, da der Bund im übrigen auf in-nere Angelegenheiten einzuwirkcn nicht berufen ist, daß die Er-schaffung eines Ncchtszustandes in Deutschland nicht vom Bundeausgehcn könne. Es liegt am Tage, daß ohne einen solchenZustand des Rechtes ein Bundesgericht allein zu gar nichtsdiene. Es liegt aber auch am Tage, daß eine Einheit desNcchtszustandes in Deutschland nothwcndig scy, wenn wirklichKraft in dem großen Lande scyn soll, Muth gegen Außen, Be-harrlichkeit gegen den Feind, der mit Wohlthaten lockt, und vonFreiheit redet, indem er die Fesseln bringt. Oesterreich kann dieFreiheit der Rede und Schrift in Baicrn und Sachsen nicht gleich-gültig mischen; noch weniger wird der Baicr, der seine Verfassungliebt, dem Wohlwollen Oesterreichs vertrauen. Und wenn inNvrddcutschland Preußen durch die Weisheit, Kraft und selbstden Freisinn seiner Verwaltung in den letzten Jahren unendlichgewonnen: so fehlt dennoch auch seinem Volke noch ein großesRecht, das der, welcher cs besitzt, nie fahren läßt; Stände, die