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Fünftes Buch.
Der Sabbath hatte freilich durch das Mosaische Ge-setz eine große Heiligkeit bekommen, und wer ihn vorsätzlichentheiligte und an ihm eine der gewöhnlichen Arbeiten ohnedie höchste Noth verrichtete, sollte mit dem Tode bestraft wer-den. Der siebente Tag der Woche, unser Sonnabend, warzur Ruhe bestimmt worden (2. Mos. 20, 10. u. 11. u. 23,12.), weil es hieß, daß Gott bei der Schöpfung am sicbenkeiiTage geruht oder aufgehört habe, Neues zu schaffen. All!Juden mußten an diesem Tage die gewöhnlichen Arbeiten Un-terlasten, auch durften sie ihre Sklaven und Sklavinnen, jaselbst die Hausthiere zu keiner Arbeit anhalten am Sabbathe,und sogar die Fremden, die sich in ihren Städten befanden,mußten ruhen. Keine Jahreszeit machte hierbei eine Aus-nahme und in der Erntezeit galt dieses eben so wohl, als inandern Zeiten. An dem Sabbathe durfte kein Holz herbeige-schafft oder gespalten werden; man durfte kein Feuer anzünden,um Speise zu bereiten, keinen Handel treiben, keine Lastentragen, keine Leichen beerdigen und dergl. m. Nur bei denPriestern fand eine Ausnahme statt, da diese am Sabbatheeben so wohl als an andern Tagen Opfer darbrachten undnur an demselben die Schaubrode auflegten und die alten Hin-wegnahmen. Bald aber gab man jenen Gesetzen noch eineweitere Ausdehnung und bezog sie auf die geringsten Kleinig-keiten, ja sogar auf Fälle der Nothwendigkeit. Dieses thatenvorzüglich die Pharisäer. Zur Zeit der Makkabäcr ließe» sichdie Juden ruhig ermorden, weil sie sich am Sabbathe nichtvertheidigen und wehren wollten (I.Makk. 2, 31—41. 2. Mail.6, 11.); daher beschloß Matathias für die Zukunft, auch aniSabbathe in Nothfällen die Waffen zu führen. Man pflücktenicht das Geringste am Sabbathe ab, schrieb nicht zwei Buch-staben und säuberte auch seine Kleider nicht. Jede starke Be-wegung außerhalb der Wohnung, jede Reise galt am Sabba- ^the für ein Verbrechen. Deshalb sagt auch Jesus (Matth.24, 20.): „Bittet, daß eure Flucht nicht geschehe am Sab-bathe," Man vergönnte jedoch, eine Strecke am Sabbathezu gehn, nur nicht außerhalb des Umkreises, den das Gebieteines jeden Ortes bildete. Diesen hatte man nach allen Rich-tungen von dem Aufenthaltsorte aus auf 2000 Ellen bestimmt.