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Zweck und Einrichtung der Lebensversicherungsanstalten
Entstehung
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einen Verein, welcher durch den Zusammentritt solcher Per-sonen entsteht, welche zum Betriebe irgend eines Geschäfts,z. B. eines kaufmännischen, zu irgend einer Unternehmung,z. B. zur Anlegung eines Kanals, zur Errichtung eines Thea-ters :c. auf gemeinschaftlichen Gewinn und Verlust Gelderzusammenlegen. Die Vcreinsmitglicdcr nennt man Actio-näre; die Bescheinigung in Betreff des vertraggemäß einge-zahlten Beitrags, wodurch sich also der Besitzer als Aktionärausweisen kann, heißt Actie. So können nun auch Lc-bensversicherungsanstalten auf Aktien gegründet werden. DieErfabrung, daß der Gewinn, welchen die meisten der seit-herigen auf Aktien gegründeten Assccuranzanstaltcn sich zuverschaffen gewußt haben und da wo sie das Monopol haben,noch jetzt verschaffen, in der Tbat bedeutend ist, verbundenmit der Betrachtung, daß die Versicherung des menschlichenLebens, welches ohnehin einer der kostspieligsten Versicherungs-gegenstände ist, dadurch noch mehr vertheuert wird, hat zurEntstehung der gegenseitigen Lcbensversichcrungsanstalten Ver-anlassung gegeben. Denkt man sich die Anzahl der Versichertenbei einer Aktiengesellschaft auf die Aktionäre selbst beschränkt,so wird die Aktiengesellschaft auf eine gegenseitige reducirt.Eine solche ist z. B. die seit mehreren Jahren in Gotha beste-hende Lebensversicherungsbank. Außerdem sind die gegensei-tigen Lebensversicherungsanstalten von denen auf Aktien ge-gründeten wesentlich nicht verschieden. Der Unterschied bestehtnur in dem Verhältniß, nach welchem der Gewinn und Ver-lust unter die Theilhaber repartirt wird. Bei jenen nämlichwird der Gewinn und Verlust nach Verhältniß der eingezahltenPrämien, bei diesen auf eine feste Anzahl Aktien, jede vongleichem Betrage, vertheilt.

Nach den Statuten der Gothaer Lebcnsversicherungsbankwerden nur diejenigen, welche ihr oder Anderer Leben für die

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