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Zweck und Einrichtung der Lebensversicherungsanstalten
Entstehung
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z. B. durch nahe Verwandtschaft, durch Schuldforderungen,Bürgschaften u. s. w. nachgewiesen werden. Es versteht sichindessen von selbst, daß die Versicherung, wenn sie hieraufwirklich erfolgt, ihre-Gültigkeit auch in dein Falle behält,wenn jenes Interesse noch vor dein Tode der Person, aufwelche die Versicherung lautet, erloschen wäre.

Versicherungen dieser Art können bei Erbschaftssachen unterfolgenden Umständen in Anwendung kommen.

Zwei Ehegatten sind kinderlos; der Mann will sich gegendie Zurückziehung des Heirathsguts verwahren, welche dieEltern oder Verwandte seiner Frau, wenn er diese verlierensollte, bewerkstelligen können. Er wird sich in dieser Beziehungsicher stellen, wenn er sich auf Ueberlebung afsecuriren läßt;stirbt seine Frau, so erhält er, in Folge des Assecuranzvertrags,das Kapital, welches er zu seinen Gunsten versichern läßt.

Unter zwei kinderlosen Ehegatten besteht ein Erbschafts-vergleich, nach welchem der Ueberlebende alleiniger Erbe desgemeinschaftlichen Vermögens seyn soll.) Beide Ehegattenhaben Verwandte, und es hängt folglich die Erbschaft dereinen oder andern Erben davon ab, wer von beiden Gattenden Andern überleben wird. Die beiderseitigen Erben könnensich nun die Erbschaft, ohne allzugroße Opfer zu bringen,dadurch zusichern, daß sie sich dazu vereinigen, das Leben deseinen Gatten für das zu erwartende Kapital zu versichern.Wir wollen annehmen, daß sie das Leben des Mannes ver-sichern lassen. Stirbt dieser früher wie die Frau, so werdendie Verwandten desselben für den Verlust der Ebschast durchdie Versicherungsanstalt entschädigt, und den Erben desUebcrlebenden fällt die Erbschaft seiner Zeit anheim. Stirbtdie Frau früher wie der Mann, so erhält jeder Theil denvollen Genuß der Erbschaft bei dessen Ableben.

Versicherungen auf das Leben eines Dritten können ferner

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