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Zweck und Einrichtung der Lebensversicherungsanstalten
Entstehung
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anstellten in der Regel auch mit der Gewährung letztgenannterRenten befassen, dennoch in mehrfacher Beziehung zweck-dienlich, den Unterschied zwischen einer Leibrente und einerdurch eine Lebensversicherung entstandene lebenslängliche Rentehier festzustellen.

Zu dem Ende soll zuvörderst erklärt werden, was manunter Annuität oder Zeitrente versteht. Wir wollen denFall setzen, dasi Jemand ein Kapital unter der Bedingungauslcihc, daß die Schuld in einen: bestimmten Zeiträumedurch jährliche gleiche Kapitalabträge getilgt werde; der Zeit-raum begreife zehn Jahre, die jährlichen gleichen Kapital-abträge sollen 1000 st. ausmachen, der bedungene Zinsfußsey 4"/»; es soll hieraus bestimmt werden, wie groß das dar-geliehene Kapital ist, welches einer sochen Abzahlungswciscentspricht.

Nach dem ersten, nach den: zweiten, nach den: drittenJahre u. s. w. bis zum zehnten Jahre werden 1000 fl. ab-getragen; nun ist, wenn man ( aus leicht einzusehendenGründen) die Zinseszinsen zum angegebenen Zinsfuß inRechnung bringt, der gegenwärtige Werth

der 1. Abtragung fl. 661. 32 kr.

2.

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-

624.

33 -

3.

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-

886.

- -

4.

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854.

48 -

5.

-

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821.

55 -

6.

-

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760.

16 -

7.

-

r

756.

55 -

8.

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-

730.

42 -

6.

-

702.

35 -

10.

-

- .

675.

34 -

.

. fl. 8110.

53 kr.

die Summe der gegenwärtigen Werthe jener Kapitalabträgc,