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Mortalirätsr a b ellc n.
Die Größe der Versicherungsprämie richtet sich begreif-licherweise nicht nur nach den im Obigen aufgestellten ver-schiedene!, Versicherungsbedingungcn und nach der Größe desversicherten Kapitals, sondern auch, je nachdem auf einzelnesLeben, oder auf Ueberlcbung und verbundenes Leben versichertwird, entweder nur nach dem Alter desjenigen, welcher ver-sichern läßt, oder sowohl nach dem Alter dieser Person alsauch derjenigen, zu deren Gunsten versichert werden soll.
Bei der Versicherung auf einzelnes Leben, auf ein Jahrz. B., wird eine vierzigjährige Person eine kleinere Prämie alseine sechzigjährige Person zu entrichten haben, weil es wahr-scheinlicher ist, daß diese, als daß jene im Laufe deS Ver-sicherungSjahres sterben werde. Je höher die Altersstufe deszu Versichernden ist, desto höher ist also auch, unter übrigensgleichen Versichcrungsbcdingungen, die Versicherungsprämie,und in Betreff der Bestimmung derselben entsteht natürlicher-weise die Frage, in welchem Verhältnisse die den aufsteigendeneinjährigen Altersstufen entsprechenden Prämien zunehmenmüssen? — Zur Beantwortung dieser Frage müssen wirfrühere Beobachtungen in Betreff des allmähligen Absterbenseiner Anzahl von Personen gleichen Alters zu Rathe ziehen.
Nehmen wir an, man wisse aus schriftlichen Nachweisungen,daß sich zu Anfang eines gewissen Jahres IM vierzigjährigePersonen in einem Kloster befanden, und daß sich die Zahldieser Kkvstcrbewohner durch Sterbfälle in, folgenden Jahreauf99, im zweiten Jahre auf98 und im dritten Jahre auf94rcducirt habe. Von 100 vierzigjährigen Personen sind hiernachim ersten Jahre 1, im zweiten Jahre 2 und im dritten Jahre4 Personen mit Tode abgegangen. Hiernach kann man abernoch nicht den Schluß ziehen, daß diese Zahlen die wahren