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Zweck und Einrichtung der Lebensversicherungsanstalten
Entstehung
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wenn der Todesfall innerhalb jener Zeit stattfindet. EineVersicherung dieser Art nennt man Lebensversicherung.

Man kann sich auch selbst in der Weise versichern lassen,daß man gegen tcrminweise Erlegung einer dem Vertrageangemessenen Prämie eine Versicherungsanstalt die Verbind-lichkeit übernehmen läßt, zu einer bestimmten Zeit, z. B. nachVerlauf von 10, 20 Jahren u. s. >v. dein Versicherten eineSumme Geldes auszuzahlen, wobei die Bedingung stattfindet,daß die Anstalt von ihrer Verbindlichkeit befreit wird, wennletzterer vor Ablauf der bestimmten Zeit mit Tode abgeht.

Derjenige, welcher" gefährdet ist, im Alter zu darben odernur ein nothdürftiges Auskommen zu baben, kann sich ausseinen Ersparnissen auf diese Weise ein Kapital für die Folgezusichern.

Auf diese Weise kann auch zu Gunsten eines Dritten ver-sichert werden, was z. B. zu Aussteuern, Studirkassen w.benutzt wird.

Aus dem Dbigen erhellet, daß das Geschäft der Lebens-versicherung von zweierlei Art ist: das Versicherungskapitalsoll nämlich entweder

1) nach dem Tode, oder

2) bei Lebzeiten

oes Versicherten oder auch eines Dritten erhoben werden.

Eine Versicherung der ersten Art ist eine eigentlich e,diejenige der andern Art, eine u neig entliehe oder aufge-schobene Lebensversicherung.