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Zweck und Einrichtung der Lebensversicherungsanstalten
Entstehung
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oder Assecuranz-Anstalt, weit sich die Vereinsmitgliedergegenseitig versichern, zum Unterschiede von solchen Ver-sicherungsanstalten, die ihre Entstehung dem Zusammentrittsolcher Personen verdanken, welche Andern eine Sache gegenErlegung einer mit dein angeblichen oder tarirten Werthederselben und mit der Größe der Gefahr, welcher sie ausgesetztist, in einem gewissen Verhältnisse stehende Summe Geldes,Versicherungsprämie genannt, auf eine bestimmte Zeitversichern, um durch die hvhern, als der eigentlichen Größeder Gefahr entsprechenden Prämienansätze zu gewinnen.

Als Beispiele zum Obigen kann man, in Beziehung aufdie gegenseitigen Versicherungsanstalten, die Brandkassen,welche durch die Beiträge der Hausbesitzer einer Stadtgeschaffen werden, und in Betreff der aufGewinn arbeitendenVersicherungsanstalten, die allenthalben bekannte Feuerver-sicherungsanstalt der Gon>i>nr>m6 i'ovnlo in Paris anführen.

Derjenige, welcher für sich allein oder in Verbindung mitAndern die Verbindlichkeit des Schadenersatzes übernimmt,ist der Versicherer oder Assecurant; derjenige, welchemetwas versichert wird, ist der Versicherte oder Assecurat,und den schriftlichen Vertrag über eine Versicherung nenntman Versicherungsvertrag oder Police.

Es gibt Personen, durch deren Leben das Bestehen, derWohlstand oder ein festes Einkommen einer andern Person -bedingt ist; auch unter solchen Umständen kann das Versicherndadurch in Anwendung kommen, daß entweder derjenige,welcher durch den Tod eines Andern einen Verlust von dergenannten Art erleidet, oder daß derjenige, durch dessen Todein Anderer in pecuniärer Beziehung etwas einbüßt, auf einebestimmte Zeit gegen Erstattung einer Versicherungsprämieeine Versicherungsanstalt die Verbindlichkeit übernehmen läßt,dem Betheiligten die versicherte Summe Geldes zu entrichten.