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Das Geschlecht von Bismarck
Entstehung
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366
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666 1)r. Gc;. Schmidt, Das Geschlecht vo» Bismarck

1866 nach der Dotation diesen Anteil, welcher wie dargetan ungefährdrei Viertel des Gutes seiner Vorfahren betrug, von dem Besitzer, demDeichhauptmann Gärtner, an sich gebracht. Ihm aber war sein Gutnicht feil. Der Fürst erklärte, 50000 Tlr. hätte er als prstiumnllbetiouw an das Bein gebunden, eine Mehrzahlung aber gestattetenihm seine Mittel nicht.

Zum 70. Geburtstag des Fürsten bildete sich ein Komitee füreine Bismarck-Stiftung. Es gehörten ihm der Landesdirektorv. Bennigsen, Felix Dahn, Dietze, Georgi in Leipzig, Gneist, derPräsident des Abgeordnetenhauses v. Köller, Frhr. v. Lerchenfeld ansMünchen, v. Levetzow und Miguel aus Frankfurt a. M. an. Den Vorsitzführte der Präsident des Herrenhauses, der Herzog von Ratibor. Dasdeutsche Volk hatte für seinen großen Nationalhelden 2174000 Mk.zusammengebracht. Das Komitee beschloß am 23. März 1885, für1150000 Mk. den aus den Händen der Familie unter der Ungunstder Zeiten verloren gegangenen größeren Anteil des alten Stammguteszurückzuerwerben und dem Fürsten als eine Dotation des dankbarenVolkes zu überweisen. Auf diese Weise wurde der seit dem TodeA u g u st s II. abgetrennte Gutsanteil mit dem eigentlichen StammguteSchönhausen I wieder vereinigt.

Der erste Anteil an Schönhausen I war nach dem Tode A u g u stFriedrichs II. (Nr. 242) im brüderlichen Vergleich an ErnstFriedrich (Nr. 206) und nach dessen erblosen Tode an KarlAlexander (Nr. 205), den Großvater des Fürsten, gefallen. Erbesaß vorher Uenglingen, siedelte 25. November 1775 nach Schön-hausen über und vererbte diesen Anteil an seinen Sohn Ferdinand(Nr. 251). Von ihm fiel er 1845 an den Fürsten.

Bis zum Friedensschluß von Tilsit hatten Schönhausen undFischbeck, auf welche bei der Permutation das altmärkische Recht hin-übergenommen war, trotz ihrer Lage am rechten Ufer der Elbe zuTangermünde gehört und galten als Bestandteile der Altmark. BeiAbtretung des linken Elbufers an das Königreich Westfalen verbliebenbeide Orte bei Preußen und wurden bei der infolge des Wiener Kon-gresses neugeschaffenen Provinz Sachsen dem zweiten JerichowschenKreise einverleibt. In kirchlicher Beziehung wurden die beiden Orte