58 vr. Gg. Schmidt, Das Geschlecht von Bismarck
Dörfer des Klosters, dazu das Versprechen, ihnen auch nach dem Ab-sterben der damals noch lebenden Klosterjungfrauen das zur Propsteides Klosters Neuendorf gehörige Grävenitz beizulegen, außerdem1000 Tlr. zu baulichen Veränderungen, 1000 Tlr. zu den Kosten desUmzuges und je 100 G. Schlüsselgeld, um die Wehklagen ihrer Ehe-frauen zu beschwichtigen. Es fehlte in Krevese, solange noch derklösterliche Konvent fortbestand, und nur die Propsteigebäude ihneneingeräumt wurden, an einem für zwei ritterschaftliche Familien ange-messenen Wohnsitz. Sobald der klösterliche Konvent ausstürbe, solltensie die Klostergebäude erhalten und diese in ein Schloß mit Gräben,Mauern und Türmen verwandeln dürfen. Die noch lebenden 48 Nonnenzu Krevese sollten sie in einer angegebenen Weise bis zum Tode ver-pflegen, dafür aber die darauf stehenden Pächte aus Neuendorf,Steinfeld, Belkau, Wardenberg, Möllenbeck, Osterburg, Groß-Schwechten,Schwarzenhagen, Dalin, Buchholtz und Groß-Schwarzlosen erhalten.
Die beiden andern Brüder Jobst und Georg (Nr. 49, 50)empfingen für ihren Anteil an Burgstall als noch geringere Ab-findung, nach den Worten des Fürsten bei Moritz Busch „als einButterbrot", das bisher bischöflich Havelbergsche Tafelgut Schönhausenmit Fischbeck und der halben Feldmark Gartzow, obwohl sie demHauptmann von Ziesar, Kaspar v. Arnim, erklärten, daß sie zur Ab-tretung ihrer Hälfte gegen Einräumung vom Kloster Arendsee mitden dazu gehörigen Dörfern und Gütern nach Aushandlung der Kloster-jungfrauen, nicht abgeneigt wären. Die jährlichen Hebungen bestandenin 201 Gulden 17 Schillingen 3^ Pfennigen, 3 Mispel Roggen,17 Mispel Gerste, 88 Mispel Hafer und 195 Pacht Hühnern. Dagegenverlangten sie, daß ihnen von ihren früheren Besitzungen die Feld-marken der damals wüsten Dörfer Briest und Ostermarke mit demRechte, die mit Holz bestandenen Äcker wieder in Felder verwandelnzu dürfen, sowie die Dörfer Väthen, Klein-Schwarzlosen, Bindfeldeund Döbbelin, ebenso das Dörfchen oder der Hof Tornow belassenwürden; endlich beanspruchten sie das Recht, zwei Schock Schweineauf die Mast in den Tanger treiben und in ihm die Jagd ausübenzu dürfen. Der Kurprinz gestand ihnen diese Forderungen zu undgewährte ihnen Hebungen und Renten aus Vellingen, Insel, Gohre,