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Das Geschlecht von Bismarck
Entstehung
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4. Die Genealogie des Geschlechts

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sührung desselben untersagte. Jene reichten eine Beschwerde beim Kur-fürsten ein, „von dem sie mit allen Gnaden und Gerechtigkeiten, nichtsausgenommen, die Feldmark empfangen, welche sie mit ihrem Leib undBlut hätten verdienen müssen". Aus einer Baubesichtigung würde zu-tage treten, daß das errichtete Gebäude durchaus nicht dem AmteTangermünde oder sonst jemandem Schaden bringen könne. Nachdemder Streit wohl mehrere Jahre geruht hatte, entbrannte er von neuem.Der Kurfürst, welcher die Hütung und Nutzung von Briest und Oster-marke für sich beanspruchte, ließ die Feldmark besichtigen, verbot dieAnlegung von Meiereien und Schäfereien, erteilte seinen Schäfern undHirten in Fischribbe den bestimmten Befehl zur fernem Hütung desViehes auf den beiden von den v. Bismarck in Anspruch genommenenFluren, und da diese auf Grund ihres verbrieften alten Rechtes das zuBriest erbaute Vorwerk weiter bestehen ließen, erteilte er allen v. Bis -marck zu Burgstall die bestimmte Weisung, „da sie die beiden Feld-marken, auf denen ihm die zum Vorwerk Fischribbe gehörige Hütungzustehe, trotz seiner Befehle mit Meierhöfen und Schäfereien bebauthätten, so habe sein Kästner zu Tangermünde den Auftrag empfangen,im Falle sie nicht davon abstünden, dieselben abzubrechen und nieder-zureißen". Diese Gewaltmaßregeln wurden vollzogen, der v. Bis-marcksche Meier wurde verwundet, ja das Korn zu Boden getretenund abgehauen.

Nach der Erwerbung von Letzlingen suchte der Kurprinz aber noch weiterdie Rechte seiner Nachbarn zu schädigen. Er bestritt ihnen den rechtlichenBesitz der „Steinberge", einer bei Kröchern gelegenen Waldstrecke, welcheals zu Burgstall gehörig betrachtet worden war, obwohl deren Erwerb nichtrechtlich nachgewiesen werden konnte, und suchte ihre Rechte an der Jagdund an der Waldnutzung in der Gardelegener Heide wenn nicht zu be-seitigen, doch zu beschränken. Es lag in der Natur der Sache, daß siekeine Neigung spürten, die ihnen und ihren Voreltern seit langen Jahr-zehnten zustehenden Rechte ohne weiteres aufzugeben, aber als kurfürst-liche Straferlasse ihnen wegen der Steinberge übermittelt wurden, undder Kurprinz an den Verhandlungen über den Verzicht auf ihr Jagd-recht den lebhaftesten Anteil nahm, fügten sie sich endlich 26. Juni 1555mit schwerem Herzen den an sie gestellten Forderungen, um die „gefaßte