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Das Geschlecht von Bismarck
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28 l>r. Gg. Schmidt, Das Geschlecht von Bismarck

in der Hand errichtet, als eine Huldigung, daß ein so großer Mannaus der Innung hervorgegangen sei. Er war für das Erzstist alsausgezeichneter Regent und für die Geschichte des Domes deshalb vonbesonderem Interesse, weil unter ihm nach 150 Jahren das stattlicheBauwerk vollendet wurde. Als höchster Beamter des Erzstiftes hatKlaus die Urkunden über die Einweihung am 22. Oktober 1363gegengezeichnet, und siehe da: unter der Urkunde über die Säkularfeier1863 steht neben der Unterschrift König Wilhelms als Landesherrn derName seines höchsten Beamten: v. Bismarck.

Der Erzbischof hatte seinen lieben getreuen Hauptmann und Bluts-verwandten Nikolaus v. Bismarck neben dem Propst, demDechanten und dem Scholastikus des Domkapitels zum Mitvollstreckerseines Testamentes ernannt und ausdrücklich bestimmt, daß die Mit-glieder des Kapitels das Gelübde, die testamentarischen Bestimmungengenau auszuführen, eidlich in die Hände des Klaus und seiner mit-anwesenden drei Söhne ab legen sollten. Nach Beendigung der Ge-schäfte in der interimistischen Regierung im September 1368 gingKlaus nach Salzwedel zum Markgrafen Otto, dessen Aufmerksamkeiter durch seine vortreffliche Haushaltung und Verwaltung auf sich ge-lenkt hatte, und suchte diesen mit Günzel v. Bartensleben und Heinrichv. d. Schulenburg über das Streben des Kaisers, unter dessen Vor-mundschaft sich der Markgraf gestellt hatte, aufzuklären, die Herrschaftüber die Mark dem Hause Bayern zu entreißen und dein HauseLuxemburg zuzuwenden. Schon im Oktober waren die fremden Räteund Hofleute, welche der Kaiser seit 1365 bestellt hatte, durchKlaus und die mit ihm von gemeinsamen patriotischenInteressen erfüllten märkischen Männer aus der Umgebung desMarkgrafen verdrängt. Klaus wurde in die Stellung des

Hofmeisters, mit welcher die höchste Hofcharge und der erste Ver-waltungsposten für die Finanzen und die innern Angelegenheiten ver-bunden war, berufen. Die Bestallungsurkunde für einen seiner Vor-gänger, Hasso v. Wedel, 1335, besagt: „Der Hofmeister soll niemandenals Uns allein über sich haben, Uns und Unserm Hofe vorstehen undUnsere Vögte und Amtleute nach seinem Vertrauen setzen, wie erkann. — Wir sollen überhaupt keinen Brief (Verschreibung oder